Hallo an alle ZVG-ler,
ich hatte gestern einen Versteigerungstermin, in welchem abweichend zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ein Antrag nach § 59 ZVG gestellt wurde:
Der Sachverhalt lautet wie folgt:
Es handelt sich um die ZV zum Zwecke der Aufebung einer Gemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht aus 8 Erben (davon wohnt einer in Italien).
Nach den gestzlichen Versteigerungsbedingungen würden in Abt. III die Rechte Nr. 1 und 2 bestehen bleiben.
Abweichend hiervor wurde beantragt, dass diese beiden Rechte erlöschen. Zugestimmt hat bisher nur die Antragstellerin
Ich habe also ein Doppelausgebot gemacht.
Nach dem Scholuss der Versteigerung wurden auf das gesetzliche Ausgebot 120.000 EUR, auf das abweichende 121.000 EUR geboten.
Ich habe jetzt Zuschlagsverkündungstermin bestimmt.
Meine Frage ist nun: Die Zustimmung der restlichen Erben und des Gläubigers der Rechte in Abt. III muss ich doch jetzt gar nicht einholen oder?
Ich kann doch auf das gesetzliche Ausgebot den Zuschlag erteilen, mit der Begründung dass das Meistgebot unter Einschluss der bestehen bleibenden Rechte das Beste ist?!