Erstattungsfähigkeit JVEG

  • Moin ihr Lieben,
    Ich habe einen verzwickten Fall.
    Die K wird von ihrer Tochter (keine RA) bevollmächtigt vertreten. Nun beantragt sie ihre Kosten.
    -Fahrtkosten zu Mutti, zur Besprechung des Falls
    -Fahrkosten zum Gerichtstermin, Ladung ging an die Mutter
    -Zeitaufwand für:
    a) Fahrt und Besprechung des Falls mit Mutti
    b) Wahrnehmung Gerichtstermin
    c) pauschal für vorprozessualen Schriftwechsel
    angesetzt mit je 3, Stunden
    Sie berechnet einfach so 150€ die Stunde.

    Nun frage ich mich:
    Was davon ist erstattungsfähig und was nicht-und warum?

  • Fahrtkosten und Zeitversäumnis bzw. Verdienstausfall für die Wahrnehmung des Termins (in der im JVEG geregelten Höhe) sind ohne weiteres erstattungsfähig.

    Fahrt zur Mutter und Besprechung des Falls mit dieser könnte man zumindest vom Grundsatz her als erstattungsfähig ansehen.

    Eine Pauschale für vorprozessualen Schriftwechsel ist eindeutig nicht erstattungsfähig. Das sind keine Kosten des Rechtsstreits.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Danke erstmal für deine Antwort!
    Jetzt frage ich mich aber warum er die Kosten für die Fahrt zur Mutter erstattet kriegen soll, wenn ein RA das auch nicht bekommen würde. Ist ja ausdrücklich zur Besprechung des Falls...
    Und es werden ja keine Kosten für Zeitaufwand erstattet, die vorbereitende Handlungen zur Prozessdurchführung sind..

  • Bei nicht anwaltlich vertretenen Parteien habe ich es regelmäßig so gehalten, dass bis auf Fahrten zu Gerichtsterminen und ggf. noch notwendige Kopien nichts erstattungsfähig ist. Vorbereitungsmaßnahmen gehören zum Pflichtenkreis der Partei und werden nicht erstattet, vorgerichtliche Kosten schon gleich gar nicht. Hierzu gibt es auch schon Forumsbeiträge incl. Rechtsprechung.

  • wird hier wie bei 13 gehandhabt. Fahrtkosten zum Gerichtstermin und ggf. Kopien- das war es dann auch schon. Immer wieder erstaunlich, auf was für Ideen die Leute kommen... Aber hatte ich hier auch schon öfters.

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