Moin ihr Lieben,
Ich habe einen verzwickten Fall.
Die K wird von ihrer Tochter (keine RA) bevollmächtigt vertreten. Nun beantragt sie ihre Kosten.
-Fahrtkosten zu Mutti, zur Besprechung des Falls
-Fahrkosten zum Gerichtstermin, Ladung ging an die Mutter
-Zeitaufwand für:
a) Fahrt und Besprechung des Falls mit Mutti
b) Wahrnehmung Gerichtstermin
c) pauschal für vorprozessualen Schriftwechsel
angesetzt mit je 3, Stunden
Sie berechnet einfach so 150€ die Stunde.
Nun frage ich mich:
Was davon ist erstattungsfähig und was nicht-und warum?