Bescheinigung für Wohngeldstelle auf Anspruch Getrenntlebendunterhalt.

  • Hallo zusammen, gemäß dem Motto "wehret den Anfängen" folgender fall: Bei mir war ebend eine Antragstellerin die von der Wohngeldstelle aufgefordert wurde die Bescheinigung eines Rechtsanwaltes beizubringen, die bestätigt, dass diese ihrem geschiedenen Ehegatten nicht Getrenntlebendunterhaltspflichtig ist bzw. Anspruch auf Getrenntlebendunterhalt hätte. Mir ist sofort der Unsinn mit den Getrenntlebendbescheinigungen der JobCenter in den Sinn gekommen... Mich würde in diesem Zusamenhang nur mal interessieren ob dieses Problem auch schon woanders Schule gemacht hat. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter auf der Wohngeldstelle besteht die Notwendigkeit eines solchen Nachweises seit der Änderung einer Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz seit einem knappen Jahr und auch die Bearbeiter schwimmen quasi wie dieser Nachweis geführt wird. Die Bescheinigung durch einen Rechtsanwalt - des Rechtsanwaltes der im Scheidungsverfahren vertren hat - schien ein adäquater Weg, was natürlich Unsinn ist.

  • Kann es für eine Bescheinigung, welcher Art auch immer, überhaupt BERATUNGShilfe gewährt werden?

    Unabhängig davon: So eine Bescheinigung gibt es nicht und ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Für so einen Mist kann es keine BerH geben. DAS kann man dann auch mal schriftlich dem Antragsteller mitgeben, gerne auch mit DEUTLICHEN Worten an die Stadt, dass man nur etwas verlangen kann, was es auch gibt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Da würde ich auch zu "Beratungshilfe" gemäß §3 Abs. 2 BerHG analog tendieren und mir einen kleinen Wisch basteln, den ich dann den Leuten für die Stadt mitgebe.

    Dann haben im Übrigen auch die Sachbearbeiter bei der Stadt etwas in der Hand.

  • Toll! Am Ende wird das Kompetenzgerangel auf dem Rücken des Bürgers, der für den ganzen Mist gar nix kann, aufgetragen. Aber selbst schuld. Warum trennt der sich auch von dem Partner, nicht umsonst heißt es, bis dass der Tod sie scheide :ironie:.

    Ach so, den Beratungshilfeschein wegen Versagung des Wohngeldes nicht vergessen mitzugeben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine "Getrenntlebendbescheinigung" kann ein Anwalt nur ausstellen, wenn er selbst (sic!) der Trennungsgrund war.:wechlach:

    Im Ernst:

    Keine Beratungshilfe für die Vorlage der Bescheinigung.

    Voraussichtlich ist Beratungshilfe zu gewähren, wenn die Wohngeldstelle (nur) aufgrund des Fehlens der Bescheinigung die Bewilligung von Wohngeld verweigert. Dann aber bitte den ablehbenden Bescheid anonymisiert hiee hochladen. Ich bin gespannt...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (10. August 2018 um 07:27)

  • Toll! Am Ende wird das Kompetenzgerangel auf dem Rücken des Bürgers, der für den ganzen Mist gar nix kann, aufgetragen. Aber selbst schuld. Warum trennt der sich auch von dem Partner, nicht umsonst heißt es, bis dass der Tod sie scheide :ironie:.

    ...

    Bei allem Respekt für die meisten deiner anderen Beiträge, aber für die Reaktion habe ich kein Verständnis.
    Aber bitte auch nicht vergessen:
    Das sind Steuergelder! Sonst sind ja auch alle hinterher (durchaus zu recht), dass die sinnvoll ausgegeben werden.
    BerH bedeutet, dass sich ein Anwalt damit auseinandersetzt. Schon dafür sehe ich hier kein Bedürfnis. Es genügt ein Schreiben, dass es das Verlangte nicht gibt. Und dann noch von einem Anwalt!? Was soll der denn bescheinigen? Der kann doch nur das bescheinigen, was ihn betrifft. Ob bei den 867.564 anderen Anwälten etwas vorliegt, weiß er doch gar nicht. Dafür braucht es keine BerH.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Toll! Am Ende wird das Kompetenzgerangel auf dem Rücken des Bürgers, der für den ganzen Mist gar nix kann, aufgetragen. Aber selbst schuld. Warum trennt der sich auch von dem Partner, nicht umsonst heißt es, bis dass der Tod sie scheide :ironie:.

    ...

    Bei allem Respekt für die meisten deiner anderen Beiträge, aber für die Reaktion habe ich kein Verständnis.
    Aber bitte auch nicht vergessen:
    Das sind Steuergelder! Sonst sind ja auch alle hinterher (durchaus zu recht), dass die sinnvoll ausgegeben werden.
    BerH bedeutet, dass sich ein Anwalt damit auseinandersetzt. Schon dafür sehe ich hier kein Bedürfnis. Es genügt ein Schreiben, dass es das Verlangte nicht gibt. Und dann noch von einem Anwalt!? Was soll der denn bescheinigen? Der kann doch nur das bescheinigen, was ihn betrifft. Ob bei den 867.564 anderen Anwälten etwas vorliegt, weiß er doch gar nicht. Dafür braucht es keine BerH.

    :daumenrau
    Exakt.
    Es ist immer richtig blöd für die Leute, wenn sie von A nach B geschickt werden. Das ist aber kein Grund, ihnen ungerechtfertigt (=ohne Rechtsgrund) BerH zu bewilligen.

  • Toll! Am Ende wird das Kompetenzgerangel auf dem Rücken des Bürgers, der für den ganzen Mist gar nix kann, aufgetragen. Aber selbst schuld. Warum trennt der sich auch von dem Partner, nicht umsonst heißt es, bis dass der Tod sie scheide :ironie:.

    ...

    Bei allem Respekt für die meisten deiner anderen Beiträge, aber für die Reaktion habe ich kein Verständnis.
    Aber bitte auch nicht vergessen:
    Das sind Steuergelder! Sonst sind ja auch alle hinterher (durchaus zu recht), dass die sinnvoll ausgegeben werden.
    BerH bedeutet, dass sich ein Anwalt damit auseinandersetzt. Schon dafür sehe ich hier kein Bedürfnis. Es genügt ein Schreiben, dass es das Verlangte nicht gibt. Und dann noch von einem Anwalt!? Was soll der denn bescheinigen? Der kann doch nur das bescheinigen, was ihn betrifft. Ob bei den 867.564 anderen Anwälten etwas vorliegt, weiß er doch gar nicht. Dafür braucht es keine BerH.

    :daumenrau
    Exakt.
    Es ist immer richtig blöd für die Leute, wenn sie von A nach B geschickt werden. Das ist aber kein Grund, ihnen ungerechtfertigt (=ohne Rechtsgrund) BerH zu bewilligen.


    :daumenrau

  • Bei allem Respekt, aber ich verstehe das nicht. Erstens hasse ich, wenn mit Bedürftigen Behörden-Ping-Pong gespielt wird. Ich habe, auch aktuell, Fälle, da werden die Betroffenen immer weiter geschickt. Weil man nicht zuständig ist. Weil dies nicht. Weil ständig noch irgendwelche Unterlagen fehlen. Ich kenne Fälle, da haben die Leute deswegen gehungert. Die Leute verzweifeln dabei. Darüber hinaus kann ich sehr wohl bescheinigen, das die Person X bei mir wegen der Trennung vorgesprochen hat und einschätzen, ob jemand Getrenntlebenunterhalt beanspruchen kann, kann ich auch. Das reicht den Sozialbehörden meist schon. Die Beratungshilfe wäre vielleicht vor einem Familienrechtlichen Hintergrund zu beanspruchen. Ausgeschlossen ist diese in der von Euch angesprochenen Rigorosität aber nicht.

    Vielleicht war mein letzter Beitrag etwas sehr sarkastisch. Aber wie gesagt...

    Im Übrigen zahle ich auch Steuern.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich kenne solche Fälle mit Bescheinigungen für das Jobcenter, dass die Ehegatten getrennt leben... Da habe ich rigoros BerH versagt, weil kein Rechtsgrund da ist. Was soll der Anwalt da auch bescheinigen? Eine vor Ort Begehung kann das Jobcenter selbst vornehmen.
    M. E. ist die Lage hier ähnlich. In § 23 Ziff. 3 WoGG sind Auskunftspflichten des Ehegatten festgehalten.
    Nach der Verwaltungsvorschrift hierzu Nr. 23.01 Abs. 2 sind diese Auskunftsersuchen nur dann zu stellen, wenn es der Antragsteller nicht selbst kann. Dort ist auch auf § 65 Abs. 1 Ziff. 3 SGB I verwiesen. Hiernach besteht eine Mitwirkungspflicht dann nicht, wenn sich der Leistungsträger durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. Folglich hat meiner Meinung nach der Antragsteller natürlich Mitwirkungspflichten und muss alle Angaben machen, die dienlich sind und insbesondere zur Geltendmachung eines Anspruchsübergangs führen können. Dies kann aber nicht dazu führen, dass er sich eine (kostenpflichtige) rechtliche Einschätzung von einem Rechtsanwalt einholt. Der Rechtsanwalt kann hier in dem Moment ohnehin nur beschränkt einschätzen, ob ein Anspruch bestehen würde (Beratung). Bei einer Vertretung würde sich der Unterhaltspflichtige melden, Vortrag leisten und die Rechtslage würde durchaus anders aussehen. Insofern hat die Behörde hier selbst den vermeintlich Unterhaltspflichten anzuschreiben, wenn sie meint, dass da etwas zu holen ist. Das macht das Jobcenter ja auch. Im Übrigen sollte es auch bei der Wohngeldstelle rechtskundige Bedienstete geben, die einschätzen können, ob hier überhaupt ein Anschreiben in Frage kommt.
    Es tut mir leid für den Bürger, der an solche Behördenmitarbeiter gerät. Fehler macht freilich auch jeder. Aber - Achtung Pauschalisierung - es kann nicht sein, dass die Behörden ihre Aufgaben unzureichend wahrnehmen. Ich kann auch nicht sagen "Och, ich bin mir da nicht sicher, ob der Antrag so passt, ich gebe das erst einmal einem Richter/Rechtsanwalt/Kollegen/etc. zum vorprüfen und bescheinigen von was auch immer." Ich muss mich damit schon selbst beschäftigen und kann allenfalls mich mit einem Kollegen austauschen.

  • Es geht nicht darum, dass Leuten übel mitgespielt wird oder sie Hilfe brauchen. Es geht darum, ob dies im Rahmen der BerH vom Staat/Steuerzahler zu tragen ist.

    Wenn du denen helfen willst, bitte. Du kannst ja auch eine Ratenzahlung vereinbaren und/oder auf Teile deiner Gebühren verzichten, wenn du da so dringenden Handlungsbedarf siehst. (Ist jetzt natürlich auch sarkastisch.)

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  • @ Araya:

    Ob Du es glaubst oder nicht. Ich arbeite in diesen Fällen gelegentlich ohne Honorar (muss man sich natürlich auch leisten können) und ich habe einer Mandantin mit Kindern, die ganz arg dran war, auch schon mal ein kleines Darlehen gewährt. Wohl wissend, dass ich das Geld nicht wieder sehe. Aber für Menschen ist es manchmal angenehmer, kein Almosenempfänger zu sein. Wenigstens konnte sie vor den Feiertagen noch einkaufen gehen. Ich versuche jedenfalls, meiner sozialen Verantwortung nachzukommen. Ob mir das immer gelingt ....

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  • Doch, glaube ich dir. Versuche ich auch. Bei Gericht sind aber halt mal die Grenzen der Gesetze einzuhalten. Und es braucht nicht für jeden Mist das Gericht und/oder einen Anwalt und das ganze schon gar nicht zu Lasten der Steuerzahler.

    Wenn mir so ein Ansinnen auf den Tisch käme, würde ich wohl mal bei der Wohngeldstelle anrufen und fragen, was die wollen und dezent auf die Sinnlosigkeit hinweisen. In nett aber natürlich. Dafür braucht es bestimmt keinen Anwalt.

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  • Wegen Getrenntlebendenunterhalt kann man man m.E. ohne Probleme Beratungshilfe bewilligen.

    Bei einer Bescheinigung für das Getrenntleben erschließt sich mir der Sinn des ganzen aber nicht. Da kann die Behörde doch auch selber rausfahren und sich die Wohnung anschauen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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