Der Antrag auf Aufgebot wurde über eine Notarin gestellt. Ich bekam dann nicht den originalen Antrag, sondern eine Ausfertigung des Antrages,
die dem Amtsgericht als "Empfänger" erteilt wurde mit dem Hinweis, dass die Ausfertigung mit der Urschrift überein stimmt, mit Siegel usw.
M.E. müsste ich einen originalen Antrag bekommen, was meint ihr?