Hallo,
im Grundbuch ist eine Vormerkung für X eingetragen. Nun wurde eine Grundschuldbestellungsurkunde eingereicht, in der X und Y auftauchen und so getan wird, als ob auch Y zukünftiger Eigentümer wird, d.h. auch Y hat nicht nur die persönliche Unterwerfung erklärt, sondern auch im Namen des Eigentümers die dingliche Zwangsvollstreckung gemäß 800 ZPO erklärt. Dieser tauchte im Kaifvertrag jedoch gar nicht auf und ist daher natürlich auch nicht bevollmächtigt worden. Wie seht ihr das?