800 ZPO durch Dritten?

  • Hallo,

    im Grundbuch ist eine Vormerkung für X eingetragen. Nun wurde eine Grundschuldbestellungsurkunde eingereicht, in der X und Y auftauchen und so getan wird, als ob auch Y zukünftiger Eigentümer wird, d.h. auch Y hat nicht nur die persönliche Unterwerfung erklärt, sondern auch im Namen des Eigentümers die dingliche Zwangsvollstreckung gemäß 800 ZPO erklärt. Dieser tauchte im Kaifvertrag jedoch gar nicht auf und ist daher natürlich auch nicht bevollmächtigt worden. Wie seht ihr das?

  • Wenn X ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und die richtigen Erklärungen abgegeben hat, können da meinetwegen noch 30 andere Leute mitgekommen sein und irgendwas erklärt haben, das ist unbeachtlich.
    Vielleicht soll Y später von X einen Anteil oder so bekommen, wer weiß das schon ...

    Also ich hätte da kein Problem mit.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • War auch so mein Gedankengang...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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