Herrschvermerk ändern, Eintragungsmuster?

  • Nach Inhaltsänderung/Teilaufhebung einer Dienstbarkeit (nur noch Leitungsrecht, keine Baubeschränkung mehr) muss ich jetzt ja nach §§ 9 II GBO, 7 III, 14 I GBV auch den Herrschvermerk ändern.
    Das Muster in der Anlage 2a zu § 22 GBV setzt die Vorschriften aus §§ 7 III, 14 GBV aber m. E. gar nicht um.

    Ich würde jetzt den Herrschvermerk unter der nächsten Nummer im BV in Spalte 1 als 4/zu 2 neu eintragen, in Spalte 2 3/zu 2 vermerken, in Spalte 3 + 4 den "normalen" Text mit dem aktuellen Inhalt (LeitungsR). Außerdem beim bisherigen Vermerk "Baubeschränkung" röten.

    Nach § 14 I S. 2 GBV soll aber auch noch ein Hinweis auf die neue laufende Nummer beim bisherigen Herrschvermerk in Spalte 1 eingetragen werden. Macht das jemand und wenn ja, wie sieht das aus?

  • Ich kann mich auch nicht erinnern, so etwas schon mal gesehen zu haben.
    Inhaltsänderung von Dienstbarkeiten kommen hier aber ohnehin sehr selten vor und entsprechend noch seltener damit die Fälle, mit einem Herrschvermerk. Ich habe jedenfalls gerade Premiere.

    Einmal editiert, zuletzt von Elbin (10. August 2018 um 12:35) aus folgendem Grund: Schreibfehler berichtigt

  • Was spricht dagegen "zu 3/zu 2: Der Inhalt der vermerkten Dienstbarkeit ist geändert und besteht nur noch aus einem Leitungsrecht" einzutragen? Oder sehe ich das Problem nicht?

  • Ich wäre ehrlicherweise vermutlich gar nicht bis zum Blick in die GBV gekommen, sondern hätte einfach die berichtigende Eintragung gemacht. Ich hätte auch nicht vermutet, dass die GBV die von Dir genannte Vorgehensweise vorgibt (vor allem bei einer einschränkenden Änderung erschließt sie sich mir auch nicht).

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