Es ist Ergänzungsbetreuung angeordnet mit folgendem Aufgabenkreis: "Vertretung bei Abschluss für Grundstücksangelegenheiten einer Veräußerung gemäß Fortführungsnachweis xy"
Die Tochter der Betreuten kauft von dieser einen Bauplatz ab, da sie dort bauen möchte.
Die Erwerber des Grundstücks der Betreuten haben, aufgrund der Länge des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens, bereits begonnen auf eigene Rechnung das Grundstück der Betreute zu bebauen. Ich werde di Veräußerung des Grundstückes auch genehmigen.
Konnte der Ergänzungsbetreuer eine derartige Vereinbarung aufgrund des Wirkungskreises treffen?
Vielen Dank.