Hallo zusammen,
ich habe in einer Jugendstrafvollstreckungssache eine Einziehung zu vollstrecken.
Die Verurteilte hat fröhlich im Internet bestellt.
Tatsächlich seitenweise sind Gegenstände eingezogen worden, teilweise sind die Geschädigten bekannt, teilweise nicht.
Die Gegenstände wurden fast alle im Rahmen einer Durchsuchung beschlagnahmt.
Nun kommt aber mein Problem:
Für einige Gegenstände wurde lediglich ein Veräußerungsverbot ausgesprochen.
Diese Gegenstände befinden sich noch in der Wohnung der Verurteilten und in der Wohnung eines Dritten ( der mit den Straftaten an sich nichts zu tun hat ).
Ich habe überhaupt keine Vorstellung, wie ich hier vorgehen muss.
Vielleicht hat jemand hilfreiche Tipps...
Vielen lieben Dank schon einmal vorab!