Rechtsnachfolgeklausel für Zweigniederlassung?

  • Hallo :),

    ich habe folgendes Problem: Nach den mir vorgelegten Nachweisen ist Rechtsnachfolger des Gläubigers die Gesellschaft X im Ausland. Beantragt ist jedoch die Umschreibung auf die X Deutschland, Niederlassung der X, die eine Zweigniederlassung der X ist. Geht das denn?

  • ich meine nein!
    Ich habe denen (wahrscheinlich denselben?) geschrieben, dass die Zweigniederlassung in der Klausel Erwähnung finden kann, dass sie aber dem Rechtsträger, mithin der (schwedischen?) Muttergesellschaft erteilt werden muss.

    Also:
    H....t AB (publ.)
    Anschrift.....

    Zweigniederlassung:
    H.....t
    Anschrift......

    Also habe ich nach der Anschrift der Mutter gefragt. Die haben die bisher nicht mitgeteilt

    Übrigens hatte ich noch jede Menge Beanstandungen hinsichtlich der vorzulegenden Urkunden, wenn dich das Interessiert, schick mir grade ne PN:)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Wenn du eine Klausel für die Hauptniederlassung erteilst, kann damit eh jede Zweigniederlassung vollstrecken. Das wurde mal vor Jahren/Ewigkeiten (ich meine) für eine Kommerzielle Bank entschieden. HN in Frankfurt, vollstreckt wird gerne von der ZN Mannheim.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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