BerH - Rechtspfleger bürgernah oder "Sparfuchs" des Staates?

  • BerH ist einfach die deutsche Version der pro-bono-Praxis des angloamerikanischen Raums. Damit es so richtig deutsch ist, muss natürlich ein aufwendiges Bürokratiespektakel her, damit die Anwältinnen und Anwälte ihre 12 Mark 50 Aufwandsentschädigung bekommen (oder eben nicht).

    Just my 2 Cents.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Sollte es der Themenstarterin tatsächlich um eine Beschäftigung mit wissenschaftlichem juristischem Anspruch gehen, würde ich auch vom Thema abraten:

    Jedes Amtsgericht kocht sein eigenes Süppchen, weil bei der Erinnerung des Amtsrichters Schluss ist. Die Rechtsprechung ist daher in höchstem Maß uneinheitlich. Soweit es mal eine Entscheidung des BVerfG gibt, betrifft diese immer einen sehr engen Sachverhalt.

    Da die Kriterien "Bürgernähe" wie "fiskalische Bedenken" im BerHG nicht vorkommen, können sie m. E. nicht in einer wissenschaftlichen Arbeit bewertet werden - zumindest nicht in juristischen allenfalls unter psychologischen Aspekten.

    Letztlich gibt faktisch der jeweils aktuelle Erinnerungsrichter die groben Linien vor, da der zunächst entscheidende Rechtspfleger ja auch nicht ständig gegen Wände anrennen möchte.

  • Zumal die Intention für "jeder erhält einen Schein" ja nicht erkennbar ist.
    Kann Bürgernähe sein (dass sich diese aber auch anders ausgestalten kann, sehen wir in den bisherigen Antworten), aber auch Faulheit, Unwissenheit, Überforderung (z. B. Angst, sich mit dem Antragsteller auseinanderzusetzen, da die Antragstellung vielfach mündlich erfolgt), Überlastung (zu viele Anträge in BerH oder aber auch zu viele Mischpensen) und bestimmt noch viel mehr.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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