Vertretung niederländische B.V.

  • Eine niederländische B.V. soll ein Grundstück erwerben. Als Vertretungsnachweis liegen mir begl. Abschriften der mit Apostille versehenen Auszüge der niederländischen Chamber of Commerce in englischer Sprache vor.
    Entsprechende Auszüge in niederländischer Sprache haben mir schon häufiger vorgelegen. Der aus dem Auszug ersichtliche Authorised representative ist nicht aufgetreten. Als Sole shareholder (einziger Gesellschafter) und Board Member (Vorstand, Aufsichtsrat?) ist die Peter-A. Holding B.V. ausgewiesen, mit der Angabe bei Board Member - Powers: Solely/independend authorised.)
    In dem Auszug betreffend die Peter-A. Holding B.V. ist als Sole shareholder und Board Member (Vorstand, Aufsichtsrat?) mit der Angabe unter Board Member - Powers: Solely/independend authorised der bei dem Abschluss des Kaufvertrags als Vertreter aufgetretenen Peter A. verzeichnet. Reicht das aus? Nach den Untersuchungsergebnissen der FHR Bad-Münstereifel aus dem Jahr 2008 wird die B.V. von dem Vorstand vertreten. Daneben vertritt aber auch der Aufsichtsrat. Bisher hatte ich immer Auszüge vorliegen, wonach der oder die Bestuurder (was wohl dem Authorised representative entspricht) in vertretungsberechtigter Zahl die Erklärungen abgegeben haben.

  • Nun bin ich mit Hilfe des örtlichen Notars auf die Lösung des Scheinproblems gekommen:
    Der Bestuurder ist der, der im Auszug als Board Member aufgeführt ist.
    Nur gut, dass man als Rechtspfleger nicht nur alle Sachgebiete, sondern auch alle Sprachen beherrscht.
    Kürzlich ist uns eine Übersetzung der Angaben der Kamer van Koophandel zur Arbeitserleichterung zur Verfügung gestellt worden.
    Diese habe ich leider nicht in meine Sammlungen aufgenommen und weiß auch nicht mehr, woher diese stammte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!