Ist es mutwillig, wenn der AS erst tätig wird, wenn ein vollstreckbarer Titel ergangen ist.
Kann ich für die Abwehr von angekündigten Vollstreckungsmaßnahmen Beratungshilfe erteilen, zumal die Forderung gegen den AS nicht berechtigt sein soll?
Oder kann man von einem Bürger verlangen, dass er bei dieser Sachlage vorher tätig wird.
Gibt es dazu Rechtsprechung?