Der Gläubiger hat einen VB erwirkt am 15.03.2018. Darin ist eine Forderung tituliert - Beiträge zur privaten Pflegeversicherung - von 01.05.2014 bis 30.11.2016.
Insolvenzverfahren wurde eröffnet am 14.12.2015.
Am 27.04.2018 wurde das Insolvenzverfahren nach Abhalten eines Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n.
Von Restschuldbefreiung ist keine Rede.
Kann nun der Gläubiger wieder vollstrecken?