Hi!
Folgende Frage:
Die im Ausland wohnende Miterbin (Erbschein noch nicht beantragt) hat ihre in Deutschland wohnhafte Bekannte schriftlich bevollmächtigt Akteneinsicht in die Nachlassakte zu nehmen. Die Bekannte ist eine Privatperson keine Anwältin.
Geht das? Bzw. ist das ein Fall von §13 II FamFG?
Grüße Döner