Mitteilung über Testament, Grundstück in Polen

  • Halle, ich habe soeben eine Testamentseröffnung vorgenommen und es ist ein Grundstück (Wald) in Tannenberg (Polen) vorhanden. In Deutschland geht die Benachrichtigung an das Grundbuchamt. Aber wie sieht es bei dem Grundstück in Polen aus? Haben die auch so was wie ein Grundbuchamt? Und können die überhaut was m einem deutschen Testament anfangen?


    Danke für die Hilfe

    Mohni

  • Ich nehme an, Deutschland ist für das Nachlassverfahren nach Art. 4 ErbRVO zuständig.
    Es gibt kein Grundbuchamt, die Grundbücher werden bei den Amtsgerichten (Abteilung für Grundbücher – Wydział Ksiąg Wieczystych) gefuehrt. Ein Testament ist, ungeachtet seiner Form, keine Eintragungsgrundlage in Polen. Die Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag des Erben aufgrund eines in Deutschland erteilten ENZ bzw. eines deutschen Erbscheins. Es ist Sache des Erben dafür zu sorgen.

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