Änderung nicht eingetragener Verein

  • Hallo zusammen,

    weiß Jemand, wo ich etwas dazu finden kann, wie die Änderung eines nicht im Vereinsregister eingetragen Vereins als Gläubiger im Titel nachzuweisen ist ?
    Der Gläubiger hat mir die Niederschrift über eine außerordentliche Mietgliederversammlung, die Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landkreises und eine Bescheinigung des Landkreises in Kopie beigefügt.
    Kann ich mich damit wirklich zufrieden geben und muss die Änderung selber prüfen ? Oder brauche ich doch einen klarstellenden Vermerk oder eine RNF - Klausel auf dem Titel ?

    Danke für Eure Hilfe.

  • :gruebel: gem. §50 II ZPO?

    Eine Rechtsnachfolgeklausel braucht man nicht; derselbe Rechtsträger ist Gläubiger

    Wenn sich die Umfirmierung klar aus den vorgelegten Belegen ergibt, würde ich es genügen lassen
    wenn nicht, dann nicht
    dann könnte der Verein eine "Beischreibung" beim Erlassgericht beantragen, wo dann entspr. §727 ZPO die neue Gläubigerbezeichnung geprüft und vermerkt wird

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Genau. Auf § 50 ZPO bin ich gerade auch gekommen.
    Die Frage ist, ob mir die Nachweise in Form von Kopien der Bescheinigung des Landrates dazu reichen. Also Originale denke ich schon wenigstens verlangen zu können. Und mehr geht dann wohl auch nicht oder hat Jemand noch eine andere Lösung dafür ?

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