Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen:),
ich habe nun nach Zustellung der Mitteilung gemäß § 459i StPO einen Antrag auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte (Einbruchdiebstahl) durch den RA der Geschädigten erhalten, da "die Geschädigte beabsichtigt die Beanspruchung der Auskehrung des Erlöses anzumelden und um sich zunächst einen Überblick über den Lauf und das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens machen zu können".
Stellt das eine begründetes Interesse auf AE gem. StPO dar? Ich bin am zweifeln, ob die Akteninhalte von Belang sind für die Geschädigte und ob nicht evtl. Daten i.d.A. sind, die schutzwürdig sind. Und wie würdet ihr eine Ablehnung ggf. begründen?
Danke.