Rückzahlung eines Versteigerungserlöses

  • Ich habe eigentlich 2 ganz "blöde" Fragen.
    Vor ca. 1 1/2 Jahren gab es einen Zuschlagsbeschluss, am gleichen Tag wurde Verteilungstermin bestimmt,
    woraufhin die Ersteherin sofort brav gezahlt hat. Auf eine Beschwerde ging die Sache zum LG, das den
    Zuschlagsbeschluss aufhob. Die Sache ging letztlich zum BGH, der das LG bestätigt hat.
    1. Frage: Wartet ihr nicht auch vor Bestimmung des Verteilungstermines die Rechtskraft des Zuschlags ab?
    2. Frage: Ich muss den Erlös zurückzahlen. Gibt es dabei noch etwas zu beachten? Die Sache ist mir irgendwie
    unheimlich, da ich so etwas noch nie hatte, weil ich den Verteilungstermin immer erst nach Rechtskraft bestimme.
    (Ich bin mit dem Fall als Urlaubsvertreter des betroffenen Kollegen betraut)

  • 1.:
    Das Abwarten der Rechtskraft zur Bestimmung des Verteilungstermins ist nicht ansatzweise gerechtfertigt.
    Zum einen schon alleine wegen der Regelung des § 116 ZVG.
    Zum anderen wird der Zeitraum, in dem der Ersteher Zinsen zu tragen hat, künstlich und ohne Grund unnötig verlängert. Auch der Zeitraum bis zur Grundbuchberichtigung wird verlängert, wodurch die Finanzierungsgrundschuld später eingetragen wird. Das führt wiederum zu einem längeren Zeitraum des erhöhten Finanzierungszinssatzes.

    2.:
    Was willst du beachten.
    Das Geld, dass du hast, hast du ohne Rechtsgrund.


    Wurde denn der Verteilungstermin durchgeführt? Wurde der Teilungsplan ausgeführt? Wo ist das Geld aktuell?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • 1.:
    Das Abwarten der Rechtskraft zur Bestimmung des Verteilungstermins ist nicht ansatzweise gerechtfertigt.
    Zum einen schon alleine wegen der Regelung des § 116 ZVG.

    Trotzdem ist es zweckmäßig, die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses vor Bestimmung des Verteilungstermins abzuwarten, um erhöhte Rückabwicklungsarbeit - wie hier - zu vermeiden. In der Regel benötigt auch der Ersteher eine gewisse Zeit, um die Zahlung des Bargebots zu organisieren und man erlebt durch den längeren Zeitraum zwischen Zuschlag und Verteilung weniger oft eine unerfreuliche Nichtzahlung des Bargebots.

    Wird aber regional unterschiedlich gehandhabt. Interessant ist hier, dass es an ein und demselben Gericht unterschiedlich gehandhabt wird.


    Zum anderen wird der Zeitraum, in dem der Ersteher Zinsen zu tragen hat, künstlich und ohne Grund unnötig verlängert.

    Der Verteilungstermin ist der späteste Zahlungstermin. Niemand hindert den Ersteher früher zu zahlen und unter Rücknahmeverzicht zu hinterlegen, um so die Zinsen zu sparen.


    Auch der Zeitraum bis zur Grundbuchberichtigung wird verlängert, wodurch die Finanzierungsgrundschuld später eingetragen wird. Das führt wiederum zu einem längeren Zeitraum des erhöhten Finanzierungszinssatzes.

    Die Grundbucheintragung ist ohnehin erst möglich, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt (dauert in der Regel) und natürlich das Bargebot bereits bezahlt ist.

  • Ich weiß ja nicht, wie viele Verfahren ihr so habt und du schon bearbeitet hast. Wie oft kam denn eine Zuschlagsbeschwerde? Und wie oft wurde der Zuschlag aufgehoben? Diese äußerst geringe Wahrscheinlichkeit als Grund für ein generelles Abwarten zu nehmen, ist für mich nicht gerechtfertigt! Wenn du in einem ganz konkreten Verfahren begründete Zweifel hast, kannst du das IM EINZELFALL immer noch so machen. Meine Erfahrung nach nunmehr über 17 Jahren: Zuschlagsbeschwerden stehen in einem sehr geringen Verhältnis zur Zahl der Zuschläge! (Ich rede von unserem AG.)

    Wenn er hier früher zahlt, muss er bei der Bank früher und vor allem höher zahlen! Dies ist ein "Schaden", den du verursachst, mE eben unbegründet.

    Ob die UB früher oder später kommt, liegt aber nicht an uns. Wir haben dann aber alles getan.

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  • Wenn er hier früher zahlt, muss er bei der Bank früher und vor allem höher zahlen! Dies ist ein "Schaden", den du verursachst, mE eben unbegründet.

    Verstehe ich nicht. Bargebotszinsen betragen 4 % p.a., wenn der Ersteher diese vermeiden will, dann zahlt er zeitnah und stellt einen Hinterlegungsantrag unter Rücknahmeverzicht.

    Bei der Variante Rechtskraft des Zuschlags findet der Verteilungstermin ca. 2 Monate nach Zuschlag statt. Bei den anderen wohl ca. 1 Monat? Bei einem zu knappen Zeitraum zwischen Zuschlag und Verteilung dürfte es erfahrungsgemäß häufiger vorkommen, dass der Ersteher das Geld noch nicht zum Verteilungstermin "organisieren" konnte. Wird der Termin dann verlegt?

    In 16 Jahren habe ich noch keinen einzigen Verteilungstermin verlegt.


  • Wenn er hier früher zahlt, muss er bei der Bank früher und vor allem höher zahlen! Dies ist ein "Schaden", den du verursachst, mE eben unbegründet.

    Verstehe ich nicht.
    ...

    ??

    Es geht nicht um die Zinsen bei Gericht sondern um die, die er bei der Bank zahlen muss.

    Dass der Ersteher nicht zahlt, ist doch eine ganz andere Problematik als die, um die es hier geht. Außerdem kannst du den Ersteher ja fragen was er denkt, wie lange er braucht.

    2 Monate sind doch ok. Bei uns würde, wenn wir die RK abwarten würden, der Zeitraum aufgrund unserer Arbeitsbelastung und der des LG bis zur Antwort deutlich länger, minimum 3 Monate, betragen. Das wäre ein voller Monat weiterer Zinszahlung (egal an wen).

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  • [quote='Araya','RE: Rückzahlung eines Versteigerungserlöses']
    ...
    Es geht nicht um die Zinsen bei Gericht sondern um die, die er bei der Bank zahlen muss.

    QUOTE]

    Die aber aktuell unter 4% liegen.... :D

    Und?
    Er muss doch trotzdem mehr zahlen, wenn der Termin später ist. Egal bei wem.

    Dass der Zinssatz historisch niedrig ist, ändert doch nichts am "Problem". Das ändert nur die Höhe der Zinsen, der "Schaden" fällt also nicht so hoch aus. Es beseitigt ihn aber doch nicht!

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  • Bei uns liegt der VT zzt. auch 2 Monate nach Zuschlag. Würden wir auf die RK warten, würde sich das auch ca. 1 Monat rausschieben. Meine Erfahrungen mit der Aufhebung von Zuschlägen sind ähnlich der von Araya.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki




  • (Ich bin mit dem Fall als Urlaubsvertreter des betroffenen Kollegen betraut)

    Wenn es zeitlich irgendwie vertretbar ist, würde ich diese Sache nicht als Urlaubsvertreter bearbeiten.

  • Bei uns liegt der VT zzt. auch 2 Monate nach Zuschlag. Würden wir auf die RK warten, würde sich das auch ca. 1 Monat rausschieben. Meine Erfahrungen mit der Aufhebung von Zuschlägen sind ähnlich der von Araya.

    ich warte die Rechtskraft ab und benötige gleichwohl (sofern keine Zuschlagsbeschwerde erfolgt) 2 Monate vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin.

  • (Ich bin mit dem Fall als Urlaubsvertreter des betroffenen Kollegen betraut)

    Wenn es zeitlich irgendwie vertretbar ist, würde ich diese Sache nicht als Urlaubsvertreter bearbeiten.

    Auch diesen Punkt kann ich nicht verstehen. Die Leute warten auf Ihr Geld. Das wird bei uns als Eilt! behandelt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Und?
    Er muss doch trotzdem mehr zahlen, wenn der Termin später ist. Egal bei wem.

    Dass der Zinssatz historisch niedrig ist, ändert doch nichts am "Problem". Das ändert nur die Höhe der Zinsen, der "Schaden" fällt also nicht so hoch aus. Es beseitigt ihn aber doch nicht!

    Für den Ersteher ist es doch völlig egal, wann der Verteilungstermin ist. Der Verteilungstermin ist doch nur der späteste Zeitpunkt zu dem das Bargebot noch ohne Verzug an das Gericht gezahlt werden kann. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei und Du gehst davon aus, dass eine Bank erst dann finanziert, wenn ein Verteilungstermin bestimmt ist?

    Geschädigt können sich m.M. höchstens diejenigen fühlen, die etwas aus dem Versteigerungserlös zu bekommen haben und bei einem späten Verteilungstermin lange auf ihr Geld warten müssen.

  • Und?
    Er muss doch trotzdem mehr zahlen, wenn der Termin später ist. Egal bei wem.

    Dass der Zinssatz historisch niedrig ist, ändert doch nichts am "Problem". Das ändert nur die Höhe der Zinsen, der "Schaden" fällt also nicht so hoch aus. Es beseitigt ihn aber doch nicht!

    Für den Ersteher ist es doch völlig egal, wann der Verteilungstermin ist. Der Verteilungstermin ist doch nur der späteste Zeitpunkt zu dem das Bargebot noch ohne Verzug an das Gericht gezahlt werden kann. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei und Du gehst davon aus, dass eine Bank erst dann finanziert, wenn ein Verteilungstermin bestimmt ist?

    Geschädigt können sich m.M. höchstens diejenigen fühlen, die etwas aus dem Versteigerungserlös zu bekommen haben und bei einem späten Verteilungstermin lange auf ihr Geld warten müssen.

    Sorry, das ist lebensfremd.

    Ersteher brauchen in der Regel eine Finanzierung, oft auch bereits um die Sicherheitsleistung zu stellen. Nicht jeder hat einige tausend EUR zu Hause unter dem Kopfkissen.

    Diese Darlehensverträge werden meist am Tag des Zuschlags unterschrieben, damit der Auszahlungsprozess bis zum Verteilungstermin klappt. Wenn der Termin einige Tage hinausgeschoben wird ist das kein Problem. Bei mehreren Wochen oder Monaten aber sehr wohl.

    Denn im Darlehensvertrag ist ein Abnahmetag festgehalten. Wird der überschritten, kann die Bank Bereitstellungszinsen berechnen, meist 3-4%. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Ersteher also nicht nur die 4% des Gerichts, sondern insgesamt 7-8%.

    Und wenn es dann der Bank zu lange dauert (und auch das kommt vor), dann zieht sie die Darlehenszusage wegen fehlender Abnahme zurück und will vom Kunden Vorfälligkeitsentschädigung. Und zwar für die vollen 10 Jahre, ein meist tolles Geschäft für die Bank.

    So mancher Ersteher ist auf diesem Weg in große wirtschaftliche Not geraten, nur weil der Alteigentümer unsinnige Rechtsmittel gegen den Zuschlag fährt.

    Wir sind dazu übergegangen, dem Kunden zu raten, den Darlehensvertrag erst zu unterschreiben, wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, insbesondere dann, wenn Rechtsmittel anderer Beteiligter zu erwarten sind.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ersteher brauchen in der Regel eine Finanzierung, oft auch bereits um die Sicherheitsleistung zu stellen. Nicht jeder hat einige tausend EUR zu Hause unter dem Kopfkissen.

    So mancher Ersteher ist auf diesem Weg in große wirtschaftliche Not geraten, nur weil der Alteigentümer unsinnige Rechtsmittel gegen den Zuschlag fährt.

    Wir sind dazu übergegangen, dem Kunden zu raten, den Darlehensvertrag erst zu unterschreiben, wenn der Zuschlag rechtskräftig ist, insbesondere dann, wenn Rechtsmittel anderer Beteiligter zu erwarten sind.


    Interessante Argumente!
    "Unsinnige" Rechtsmittel - naja. Für den Schuldner ist das oft
    ein erheblicher, wenn auch fraglicher, Zeitgewinn.
    Wenn mit "unsinnigen" RM zu rechnen ist, was sich oft schon
    im Verlauf eines Verfahrens abzeichnet, sollte die Bank, wie
    früher nicht unüblich, sich zum Rettungserwerb entschließen.
    Stattdessen wird ein Bieter, wie oben aufgeführt, in große wirtschaftliche Not gestürzt.
    (s. [FONT=&quot]VG Frankfurt Beschl. v. 6.7.2011 – 8 L 1809/11, juris, Rz.°2: „Der Ersteigerer nahm sich 2003 das Leben[/FONT])

  • Und? Er muss doch trotzdem mehr zahlen, wenn der Termin später ist. Egal bei wem. Dass der Zinssatz historisch niedrig ist, ändert doch nichts am "Problem". Das ändert nur die Höhe der Zinsen, der "Schaden" fällt also nicht so hoch aus. Es beseitigt ihn aber doch nicht!

    Für den Ersteher ist es doch völlig egal, wann der Verteilungstermin ist. Der Verteilungstermin ist doch nur der späteste Zeitpunkt zu dem das Bargebot noch ohne Verzug an das Gericht gezahlt werden kann. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei und Du gehst davon aus, dass eine Bank erst dann finanziert, wenn ein Verteilungstermin bestimmt ist? Geschädigt können sich m.M. höchstens diejenigen fühlen, die etwas aus dem Versteigerungserlös zu bekommen haben und bei einem späten Verteilungstermin lange auf ihr Geld warten müssen.

    Nein, ich meine nicht das mit der Bank. Ich meine in etwa das, was Bukowski sagte. Nur ohne den Ruin des Erstehers.

    Erkundigt euch doch mal, was die Bank wann/für welche Zeiträume vom Ersteher verlangt. Damit meine ich nicht die absolute Zahl der Zinssätze sondern deren Unterschiede.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Erkundigt euch doch mal, was die Bank wann/für welche Zeiträume vom Ersteher verlangt. Damit meine ich nicht die absolute Zahl der Zinssätze sondern deren Unterschiede.

    Ich werde zu dem Thema einfach mal ein paar Ersteher fragen, die ihr Gebot über eine Bank finanzieren müssen. Kann eine Weile dauern ich melde mich wieder.


  • Erkundigt euch doch mal, was die Bank wann/für welche Zeiträume vom Ersteher verlangt. Damit meine ich nicht die absolute Zahl der Zinssätze sondern deren Unterschiede.

    Ich werde zu dem Thema einfach mal ein paar Ersteher fragen, die ihr Gebot über eine Bank finanzieren müssen. Kann eine Weile dauern ich melde mich wieder.

    Ruf doch einfach bei eurer Haus- und Hof-Sparkasse/Volksbank an, die bei euch die meisten Verfahren haben, und frage die, wie das läuft.

    Aber, finde ich super, :daumenrau.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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