Kann man eine Verpfändung einer Vormerkung "für alle Ansprüche, ......, bis zum Höchstbetrag von ...Euro zuzüglich 18 % Zinsen und 5 % einmaliger Nebenleistung" eintragen?
Ich meine, dass auch für die evtl. entstehende Sicherungshypothek § 1190 BGB gilt...