Mir liegt ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung vor.
Als Titel wird ein vollstreckbares Versäumnisurteil vorgelegt, in welchem die Schuldnerin zur Veräußerung des Grundbesitzes (welcher nun versteigert werden soll), verurteilt wird. Kläger war die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Ist das eine Forderung, aus welcher die Zwangsversteigerung betrieben werden kann? Wenn ja, ist das dann RK 5?
Danke vorab für eure Hilfe