Todeserklärungsverfahren über Russlanddeutsche

  • Ein Antragsteller russlanddeutscher Abstammung hat die Todeserklärung betreffend seine vier Großonkel beantragt.
    Diese lebten in der Sowjetunion. Sie wurden einerseits während der "Kulakenverfolgung" um 1935 von der Geheimpolizei ermordet (1) oder verschleppt (1), andererseits nach dem deutschen Überfall 1942 verschleppt (2).

    Bevor ich tief in die Geschichte einsteige, stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt zuständig bin.
    Die Verschollenen waren m. E. Staatsangehörige der Sowjetunion (oder einer Teilrepublik).

    Ich kann doch nicht Staatsangehörige eines anderen Staates (auch wenn es sich dabei um Stalins Reich einerseits und um deutsche Volkszugehörige andererseits handelt) für tot erklären- oder doch?

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