Parteikosten/JVEG Gebührensätze

  • Hallo,
    ich soll Parteikosten nach JVEG im KFA geltend machen. Leider habe ich dies noch nicht gemacht und weiss auch die Gebührensätze nicht nur dass diese ohne Umsatzsteuer erstellt werden.
    Darf ich auch den Verdienstausfall geltend machen wenn ich den Zeitaufwand geltend gemacht habe. (damit ich das für´s nächste mal weiß.)
    Muss meinen Chef eh fragen ob nur die Fahrtkosten geltend gemacht werden sollten.

    Habe mal eine Aufstellung versucht.
    Fahrtkosten nach § 5 JVEG)( z. B. € 0,25 x 260 km (von a nach b und wieder zurück ?
    Zeitaufwand nach § 20 JVEG 8 Std. x 3,50 pro Std. ?
    Entschädiung Verdienstausfall § 22 JVEG(Arbeitnehmer) 17,00 pro Std?

    Wäre für eine Antwort sehr dankbar, da ich die Sache (KFA so schnell wie möglichst erstellen soll)

  • Das ergibt sich aus dem § 20 JVEG selbst...

    "Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3,50 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden."

    Ergo gibt es Entschädigung für Zeitversäumnis nur für die Zeit, für die der Zeuge/die Partei nicht anderweitig entschädigt wird (Verdienstausfall oder Nachteile bei der Haushaltsführung). Entscheidend dürfte auch die Frage sein, ob überhaupt ein Verdienstausfall vorliegt, denn dies ist in weitaus weniger Fällen der Fall, als angenommen. Dieser liegt nämlich nur dann vor, wenn auch tatsächlich ein Verdienst infolge der Terminswahrnehmung ausfällt, d.h. nicht wenn Überstunden abgebaut werden oder (bezahlter) Urlaub genommen wird. Außerdem sollte die Höhe des Verdienstausfalls zumindest glaubhaft gemacht werden, z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise, etc.

    So wird das zumindest bei uns gehandhabt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!