Hallo,
zum Glück kein aktueller Fall von mir, aber ich weiß nicht genau wie die korrekte Bearbeitung abläuft (ich bin als Quereinsteigerin in Grundbuchsachen noch nicht so erfahren).
Die praktikable Variante, dass Vollstreckungsgericht vom Fehler informieren und um Einreichung eines Löschungsersuchens möchte ich mal "außen vor" lassen :).
Also:
1.8.2018 Eingang Antrag auf Eigentumsänderung (Vermächtniserfüllung) vollzugsreif.
3.8.2018 Eingang Ersuchen Eintragung Zwangsversteigerungsvermerk.
Die für die Bearbeitung des Ersuchens zuständige Bearbeiterin macht keine Vorantragsprüfung und trägt den Vermerk ein.
Ein paar Tage später kommt der Anruf, dass doch der Eigentumswechsel beantragt wurde und der "Fehler" korrigiert werden soll.
Ein Amtswiderspruch kommt ja wohl nicht in Betragt, da kein gutgläubiger Erwerb möglich ist.
Was wäre korrekt zu veranlassen?
Eigentumswechsel vollziehen und neuen Eigentümer auf Klageweg verweisen
Vielen lieben Dank für jeglichen Beitrag