Hallo
Ich habe eine Frage.
Meine Kollegin hat eine Testamentskopie eröffnet, da nach Angabe der Beteiligten das Original unauffindbar war.
Nun wurde das Original abgegeben.
Eröffne ich dieses erneut mit neuem Eröffnungsprotokoll oder erhält es nur den Eröffnungsstempel und das erste Eröffnungsprotokoll "greift"? Bei neuem Eröffnungsprotokoll sende ich den Beteiligten dann eine zweite Rechnung über 100 Euro, da die Gebühr ja pro Protokoll anfällt.
Viele lieben Dank schon mal für eine Antwort.