Hallo,
ich habe folgenden Fall:
In erster Instanz habe ich einen Anspruch AS an AG über 340,39 €
In zweiter Instanz habe ich einen Anspruch AG an AS über 855,37 €
Somit habe ich ja dann insgesamt einen Anspruch AG an AS über 514,44 €
Der AS hat PKH bewilligt bekommen. In erster Instanz hat er schon 956,76 € und in II. Instanz hat er 62178 € ausgezahlt bekommen durch die Staatskasse.
Ist jetzt der gesamte Anspruch des Antragstellers gegen den Antragsgegner auf die Staatskasse übergegangen in Höhe von 514,44 €?
Ist das richtig so??
Vielen Dank schon Mal für die Hilfe