Guten Morgen,
ich bräuchte Eure Hilfe bei der Festlegung des Strafbeginns.
Der Verurteilte wurde jetzt zu einer Jugendstrafe von 2Jahren und 10 Monaten verurteilt.
In diese Sache wurde ein Urteil vom 25.4.2016 einbezogen, zudem er zu 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde
In das Urteil vom 25.04.2016 wurde damals ein Urteil aus2014 einbezogen, in dem er zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde.
Beide Strafen wurden an-vollstreckt und sodann Bewährungausgesprochen.
Er befindet sich jetzt auf freiem Fuß.
Ist nun Strafbeginn die Vollstreckung in der allererstenSache (Urteil aus 2014) mit Unterbrechung durch die Entlassung?
Wird dann die zweite Vollstreckung (Urteil vom 25.04.2016)als anzurechnende Zeit abgezogen?
Vielen Dank für Eure Hilfe