Hallo zusammen,
die Nebenklägervertreterin beantragt die Festsetzung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin gegen den Angeklagten. Kostengrundentscheidung hierfür soll ein Vergleich sein, der in der Hauptverhandlung geschlossen wurde und die Passage enthält: "der Angeklagte verpflichtet sich, die dem Nebenkläger entstandenen Kosten zu übernehmen, auch die dieses Vergleichs".
Gegen das Urteil an sich (Angeklagter hätte tatsächlich die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen) wurde jedoch Berufung eingelegt. Meines Erachtens setze ich die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufgrund eines rechtskräftigen Urteils fest und nicht aufgrund eines parallel abgeschlossenen Vergleichs?! Und wenn dieser Vergleich schon eine KGE darstellen soll, wäre dieser nicht durch die Berufung quasi wieder aufgehoben? Es findet sich auch hierbei keine vergleichbare Formulierung wie in Zivilverfahren, dass der "Rechtsstreit" erledigt ist bzw. sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien damit erledigt sind (d.h. der Vergleich wäre m.E. ohnehin an die Rechtskraft des Urteils gekoppelt).
Irgendwelche Meinungen hierzu?