Festsetzung Nebenklägerauslagen aufgrund Vergleich

  • Hallo zusammen,

    die Nebenklägervertreterin beantragt die Festsetzung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin gegen den Angeklagten. Kostengrundentscheidung hierfür soll ein Vergleich sein, der in der Hauptverhandlung geschlossen wurde und die Passage enthält: "der Angeklagte verpflichtet sich, die dem Nebenkläger entstandenen Kosten zu übernehmen, auch die dieses Vergleichs".

    Gegen das Urteil an sich (Angeklagter hätte tatsächlich die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen) wurde jedoch Berufung eingelegt. Meines Erachtens setze ich die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufgrund eines rechtskräftigen Urteils fest und nicht aufgrund eines parallel abgeschlossenen Vergleichs?! Und wenn dieser Vergleich schon eine KGE darstellen soll, wäre dieser nicht durch die Berufung quasi wieder aufgehoben? Es findet sich auch hierbei keine vergleichbare Formulierung wie in Zivilverfahren, dass der "Rechtsstreit" erledigt ist bzw. sämtliche Ansprüche zwischen den Parteien damit erledigt sind (d.h. der Vergleich wäre m.E. ohnehin an die Rechtskraft des Urteils gekoppelt).

    Irgendwelche Meinungen hierzu?

  • Grundlage für die Festsetzung ist die Kostenentscheidung im rechtskräftigen Urteil. Wenn also das Urteil nicht rechtskräftig ist, weil Rechtsmittel eingelegt wurde, ist auch die Kostenentscheidung nicht rechtskräftig. Diese kann in der Rechtsmittelinstanz genauso wie das Urteil ganz anders ausfallen. Also muss der Nebenkläger den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten.

  • Im Vergleich ist eine Schmerzensgeldzahlung vom Angeklagten an die Nebenklägerin vereinbart. Auch eine Streitwertfestsetzung existiert. Sonst gibt es keine weiteren Vereinbarungen. Zur Wirksamkeit des Vergleichs im Fall der Berufung gibt es keine Informationen. Das Ganze wirkt auf mich wie ein Adhäsionsverfahren, allerdings gibt es wohl keinen formellen Adhäsionsantrag o.ä.

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