Zuschlag § 3 InsVV wg. Anfechtung - Vergleichsrechnung nötig?

  • Hallo,

    wenn der IV einen Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 InsVV beantragt, da er eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Anfechtungsansprüchen verfolgt hat (hier: 143 Anfechtungsgegner, teils außergerichtlich, teils gerichtlich), muss er da auch eine Vergleichsrechnung erstellen wie bei Betriebsfortführungen? Oder bleibt die Vergütungserhöhung, die er ja aufgrund der Massezuflüsse erhält, unberücksichtigt?

  • Vergleichsrechnung, BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11.

    Im Endeffekt bei jeder zuschlagswürdigen Tätigkeit, bei der sich dann auch ein Massezufluss ergibt. Das kann zu vielen Vergleichsrechnungen führen.....


    P.S. siehe auch Graeber/Graeber, NZI 2012, 355ff und Graeber/Graeber, 1. Auflage, InsVV, § 3 , Rn. 21ff

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (23. August 2018 um 11:59)

  • Im Endeffekt bei jeder zuschlagswürdigen Tätigkeit, bei der sich dann auch ein Massezufluss ergibt. Das kann zu vielen Vergleichsrechnungen führen....

    Und dann gibt es ja auch noch die gute, alte Gesamtschau (-würdigung)... BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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