Guten Tag,
in einer Eigentumswohnanlage wird u.a. eine Tiefgarage gebaut, in der neben herkömmlichen PKW-Abstellplätzen auch eine sog. Combilift-Anlage mit 9 Stellplätzen errichtet wird. Die PKW-Abstellplätze werden dauerhaft markiert und als Teileigentumseinheiten gebildet. Mich beschäftigt der Combilift.
Die einzelnen Stellplätze innerhalb des Combilifts sind nicht sondereigentumsfähig, wohl aber der gesamte Combilift an sich. Gebildet wird also eine Teileigentumseinheit "Combilift". In der Gemeinschaftsordnung wird hierzu u.a. folgendes geregelt: "Hinsichtlich dieses Combilifts wird vereinbart, dass jeweils ein 1/9 Miteigentumsanteil zur alleinigen Nutzung eines Kfz-Stellplatzes berechtigt. Der teilende Eigentümer bestimmt bei Erstveräußerung eines solchen Miteigentumsanteils im Combilift im Veräußerungsvertrag, an welchem Stellplatz im Combilift der Erwerber das alleinige Nutzungsrecht erwirbt. Die Vereinbarung dieses ausschließlichen Nutzungsrechts gem. §§ 13, 15 Abs. 1 WEG ist im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs einzutragen."
Vorgesehen ist nun, dass der Teilungserklärung ein gesonderter Plan "Combilift" beigefügt wird, in dem die einzelnen Stellplätze eingezeichnet sind. Problem dabei: Jeweils zwei Stellplätze teilen sich eine Ein-/Ausfahrt (also Stpl. 2+3, Stpl. 4+5 usw). Im Grundriss des Combilifts sind daher immer zwei Stellplätze an einer Stelle eingezeichnet (z.B. Stpl. 2+3).
Die Zuweisung im Veräußerungsvertrag stelle ich mir dann wie folgt vor:
"In Ausübung seines in der Teilungserklärung vorbehaltenen Rechts weist der Verkäufer diesem 1/9 Miteigentumsanteil (Bruchteil) als Nutzungsrecht gemäß §§ 13, 15 Abs. 1 WEG zu, den im Grundriss Combilift des Aufteilungsplans (Anlage X der Teilungserklärung) mit der internen Nummerierung „STPL 2“ bezeichneten Stellplatz im Combilift unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer allein zu nutzen. Die Eintragung dieser Zuweisung des Nutzungsrechts in das Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt."
Hätte jemand Bedenken im Hinblick darauf, dass im Grundriss Combilift eben immer zwei Stellplätze an einer Stelle eingezeichnet sind? Hintergrund ist, dass sich die Stellplätze auf zwei Ebenen befinden. Ich habe im Anhang eine Grafik des Herstellers beigefügt, aus der das Park-System ersichtlich ist. Aus dem Grundriss Combilift ergibt sich das mit den zwei Ebenen aber nicht.
Was denkt ihr?
Mich würden auch generell eure Erfahrungen mit derartigen Combilift-Anlagen interessieren. Anders als bei einem Duplex-/Vierfachparker sind die Stellplätze hier innerhalb des Combilifts weiter verschiebbar, trotzdem hat der Nutzer natürlich nur "seinen" Stellplatz und erhält sein Auto immer an derselben Ein-/Ausfahrt.
Vielen Dank!