Umgangsvergleich Rechtsnachfolge

  • Ich habe hier den Antrag vorgelegt bekommen, einen Umgangsvergleich umzuschreiben.

    Hintergrund ist, dass das Kind ursprünglich bei der Mutter gelebt hat und jetzt wohl in Obhut des Jugendamtes ist (ergibt sich nur aus dem Antrag).

    Demnach wäre ja nicht die Mutter verpflichtet, das Kind herauszugeben, sondern das Jugendamt.

    Rechtsnachfolgen habe ich schon öfter in Zivil oder Unterhaltssachen gehabt. Mein Problem hier ist, dass im Vergleich gar nicht konkret steht, das die Mutter zur Herausgabe verpflichtet ist. Es steht nur, dass Umgang wie folgt .... gewährt wird.

    Hat jemand schon mal so einen Antrag gehabt? Oder muss der Titel durch ein neues Verfahren vor dem Richter geändert werden?

  • Selbst wenn das Kind sich - wie bisher lediglich vom Antragsteller behauptet - nunmehr in der Obhut des Jugendamtes befinden sollte, wäre dieses nicht Rechtsnachfolger der Mutter. Der Umgang ist zwischen den Elternteilen geregelt worden, und die Inobhutnahme führt dazu, dass die Mutter die von ihr möglicherweise im Vergleich übernommenen Verpflichtungen nicht (mehr) erfüllen kann. Offenbar hat sich die familiäre Situation verändert, sodass dem Vergleich die Grundlage entzogen ist.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • der Anwalt schreibt nur das o.g., FamFG verweist auf Zwangsvollstreckung und danach müsste Umschreibung möglich sein

    Ich habe sowas auch noch nicht gehabt

    Seit wann sind im FamFG und im Vollstreckungsrecht materiellrechtliche Vorschriften enthalten ?
    Im übrigen wie mein Vorredner.

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