Hallo zusammen,
wenn das Sozialamt gem. §35 Abs.2 SGB XII die Mietkaution darlehensweise übernimmt, benötigt man dann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung?
Ich denke eigentlich nein, da der Betreuer ja nicht direkt einen Vertrag mit dem Sozialamt schließt.
Wie sind eure Meinungen dazu?