Mir liegt folgendes gemeinschaftliches notarielles Testament eines Ehepaares vor:
§ 1 Wir setzen uns gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben ein.
§ 2 Erbin des Letztversterbenden von uns soll unsere Tochter werden.
§ 3 Die für den Fall des Todes des Letztversterbenden von uns in § 2 getroffene Erbregelung soll nur dann gelten, wenn der Überlebende von uns keine neue abweichende Verfügung getroffen hat. Der Überlebende ist zur freien Verfügung über den Nachlass befugt.
Nach dem Tod der Eltern beantragt nun die Tochter die Grundbuchberichtigung.
Kann ich davon ausgehen, weil kein anderes Testament vorgelegt wird, dass es nur dieses eine Testament gibt und die Berichtigung vornehmen. Oder bedarf es eines Erbscheines?