Moin,
ich habe da mal einen etwas ungewöhnlicheren Fall, zumindest hier bei uns im Gericht:
PfÜB wurde erlassen wegen Unterhalt, sehr lange zurück liegendem Unterhalt mit vielen, teils erfolgreichen, teils vergeblichen Vollstreckungsversuchen (Vollstreckung in so ziemlich alles incl. Zwangshypothek, Zwangsversteigerung).
Es kam dann eine Monierung bezüglich der Forderungsaufstellung - Unterhaltszahlungen würden fehlen, Unterhalt sei in falscher Höhe berechnet, Zahlungen auf die Hauptforderung seien auf die unverzinslichen Forderungen gebucht worden, Beträge der Unterhalte der 3 Kinder seien fehlerhaft aufgeführt bzw. angerechnet, man bezweifelt einige RA-Kosten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und und und...
Jetzt hat die Gläubigerseite zur Stellungnahme einzelne Fehler eingeräumt und das Forderungskonto neu übersandt.
Dazu neue Stellungnahme:- also so sei es auch nicht richtig, da wäre ja noch Klärungsbedarf bezüglich Berechnungen des Unterhaltes für Monat 5 /2015 und 7/2015 und bezüglich des Erlöses aus der ZVG etc.
Da es aussieht wie eine never ending Story- was mache ich da jetzt? Habe mittlerweile sieben mal Post von beiden Seiten.
Frage daher: Wie ändere ich den PfÜB hinsichtlich der Forderungsaufstellung- wie jeden anderen Bestandteil auch? Brauche ich ne neue Seite 3?
Inwieweit wird die Korrektheit der Forderungsaufstellung bezüglich Verrechnung, Berücksichtigung von nicht in den Titeln enthaltener Vorgänge (abweichende Unterhaltshöhe vom Titel, Gläubigerin stimmte geringerer Zahlung in späteren Gerichtsprotokollen zu- diese wurden bei Erlaß des PfÜB nicht vorgelegt) und bezüglich erlangter Zahlung von uns geprüft?
Oder darf ich auf andere Möglichkeiten verweisen?