Allgemeine Fragen zu Bewerbungschancen

  • Hallo,
    ich studiere momentan noch Jura und werde im September mein 1. Staatsexamen schreiben.
    Da ich Panik hatte endgültig durchzufallen habe ich mich vor einigen Wochen nach Alternativen umgesehen und bin dabei auf das Rechtspfleger-Studium aufmerksam geworden.
    Mein Ziel war es schon immer, wenn möglichst eine Anstellung im Öffentlichen Dienst zu finden. Auch arbeite ich sehr gerne praktisch. Je mehr ich mich eingelesen habe, umso mehr habe ich bemerkt, dass der Beruf des Rechtspflegers genau zu meinen Wunschvorstellungen passt. Um ehrlich zu sein habe ich mich sogar sehr geärgert, dass ich nicht früher darauf gestoßen bin. :(

    Natürlich habe ich mich auch schonmal informiert und mir die Bewerbungsfristen der jeweiligen Bundesländer angesehen. Für Bayern bin ich ja leider schon zu spät dran, aber für alle anderen würde ich mich im September bewerben.
    Nun aber nach langer rede, meine eigentlichen Fragen :oops::
    - Gibt es einen bestimmten NC den man haben muss? Mein Abitur habe ich damals mit 2,6 bestanden, ist aber nun schon ein Weilchen her.
    - Kann man sich in mehreren Bundesländern bewerben, oder wird das nicht so gerne gesehen?
    - Wie stehen denn die Chancen, dass man einen Platz bekommt? Also gibt es sehr viele Bewerber, oder hat man eine realistische Chance? Ich würde mich wohl Deutschlandweit bewerben, da ich sehr flexibel bin, was einen Umzug angeht.
    - Angenommen ich werde wo zugelassen, zieht man dann an den Ort wo die Hochschule ist, oder an den Einsatzort?

    Ich danke euch herzlich für eure Hilfe!
    Beste Grüße
    Christina

    Einmal editiert, zuletzt von Christina (30. August 2018 um 15:09)

  • Einen NC gibt es hier meines Wissens nicht- bei der Auswahl kommt es hier natürlich auch auf die Gesamtzahl der Bewerber und die freien Stellen an. Es gibt einen schriftlichen Test und mündliche Aufgaben.
    Kollegen mit deiner Abinote und schlechter gibt es hier auch.

    Einige Kollegen haben sich in mehreren Bundesländern und bei mehreren OLG (sprich auch für Braunschweig und Oldenburg)beworben und sind dann im OLG Celle genommen worden, ich denke es schadet also nicht zu sehr.

    Chancen- da kann man nix zu sagen, da es ja immer auch auf das Verhältnis Bewerber/Stellen ankommt.

    Die Hochschule für Rechtspflege befindet sich für Niedersachsen (Bremen, Hamburg und Schleswig Holstein studieren ebenfalls dort) in Hildesheim. Es wäre gut dort zu wohnen, da der Ausbildungsverlauf in großen Theorieabschnitten in dieser Schule stattfindet, es gibt nur 2 Praxisphasen: 3 Monate und 8 Monate, die weitere Ausbildung findet in dieser Schule statt. (genaue Angaben siehe Seite z.B. des OLG Celle)

    Viel Glück

  • Ich kann für BaWü und RLP sprechen.
    - Mein Abi war auch nicht besser als deins :)
    Gerade diese beiden Bundesländer suchen händeringend nach Rechtspflegern
    - Selbstverstädnlich kannst du dich in mehreren Bundesländern bewerben, das ist nicht negativ

    Das Studium an der FH Schwetzingen läuft wie folgt:
    1 Jahr Theorie an der FH
    1 Jahr Praxis
    1 Jahr Theorie

    Während der Theorie wirst du dir eine Wohnung in FH-Nähe suchen. Den Einsatzort später und während des Praxisjahres erfährst du nicht vorher.

    LG und viel erfolg

  • ... Wie stehen denn die Chancen, dass man einen Platz bekommt? Also gibt es sehr viele Bewerber, oder hat man eine realistische Chance? Ich würde mich wohl Deutschlandweit bewerben, da ich sehr flexibel bin, was einen Umzug angeht. ...

    Hallo Christina, in Schleswig-Holstein werden ebenfalls händeringend qualifizierte Nachwuchskräfte gesucht. Nach meiner Kenntnis konnten vorhandene Stellen nicht besetzt werden, weil es keine geeigneten Bewerber(innen) gab. Mittlerweile werden hier Volljurist(inn)en im Angestelltenverhältnis beschäftigt und - eingeschränkt - mit Rechtspflegeraufgaben betraut.

    Du solltest Dich also ruhig beim OLG Schleswig bewerben.

    Übrigens besteht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 RPflG - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, die Rechtspflegerausbildung nach bestandenem ersten Jura-Examen um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Ausbildungsinhalte sich, was Schwerpunkte und Intensität angeht, voneinander unterscheiden.

    P.S.: Willkommen im Forum! :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Mittlerweile werden hier Volljurist(inn)en im Angestelltenverhältnis beschäftigt[...]

    Wenigstens mit der Aussicht auf Verbeamtung? Vermutlich nicht, ich habe auf der Internetseite des Referendarrats eine Stellenausschreibung aus 2017 gefunden, darin wird dazu nichts gesagt.

    Hier wird diesbezüglich kein Unterschied gemacht und direkt im Beamtenverhältnis eingestellt. :daumenrau Allerdings wird das hier auch nicht als befristete Tätigkeit angesehen.

    [...]und - eingeschränkt - mit Rechtspflegeraufgaben betraut.

    Nach der erwähnten Stellenausschreibung ist das aber sehr eingeschränkt, da keine Befassung mit Tätigkeiten nach § 3 Nr. 1 RPflG und § 3 Nr. 2 RPflG erfolgt.

    Übrigens besteht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 RPflG - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, die Rechtspflegerausbildung nach bestandenem ersten Jura-Examen um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Ausbildungsinhalte sich, was Schwerpunkte und Intensität angeht, voneinander unterscheiden.

    Das halte ich auch aus organisatorischen Gründen für eine sehr theoretische Möglichkeit. Sicherlich gibt es bestimmte Vorlesungen/Veranstaltungen, deren erneuter Besuch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Darüber kommt man aber nicht zu einer Verkürzung der Ausbildungsdauer.

    Diese Regelung macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn man eine Studiengruppe hat, die ausschließlich aus Anwärtern besteht, die das Erste Staatsexamen haben. Das dürfte aber ebenfalls nur ein sehr theoretisches Szenario sein. ;)

    Der Sachverhalt "Jurastudium für Rechtspflegerausbildung aufgeben" wurde hier schon mehrfach besprochen. Zu einem solchermaßen fortgeschrittenen Zeitpunkt wie hier sollte bedacht werden, dass bei einer Einstellung als Rechtspflegeranwärter/in in 2019 die Ausbildung 2012 abgeschlossen wird, also in ca. 4 Jahren. Dagegen nehme ich an, dass - wenn jetzt die Klausuren fürs Erste Staatsexamen geschrieben werden - mit Wartezeit bis zur mündlichen Prüfung sowie auf einen Referendariatsplatz das Zweite Staatsexamen in ca. 3 Jahren fertig sein dürfte.


  • Das halte ich auch aus organisatorischen Gründen für eine sehr theoretische Möglichkeit. Sicherlich gibt es bestimmte Vorlesungen/Veranstaltungen, deren erneuter Besuch nicht zwangsläufig erforderlich ist. Darüber kommt man aber nicht zu einer Verkürzung der Ausbildungsdauer.

    Hier ist es meines Wissens ausdrücklich so geregelt dass die Anrechnung auf das 1. Ausbildungs-Jahr erfolgen würde, dieses also einfach wegfällt (samt den Ausbildungsinhalten des 1. Jahres). Ob das so wirklich Sinn macht sei mal dahingestellt, ich persönlich kenne auch keinen solchen Fall.

  • Danke für all eure Antworten!
    Das anscheinend ein Nachwuchsmangel besteht würde mir ja dann gelegen kommen. Mein Wunsch wäre nämlich, nach NRW zu ziehen. Momentan studiere ich in Heidelberg, müsste für Schwetzingen also nichtmal umziehen. Allerdings würde ich gerne woanders "neu starten".

    Dass es die Möglichkeit gibt zu verkürzen ist zwar interessant, aber ich glaube, das würde ich nicht machen. Denn auf ein Jahr kommt es ja nun auch nicht an, wenn ich bedenke, wie lange man später noch Arbeitet. Aber das Jahr ist sicherlich im Hinblick auf die Endprüfung sehr hilfreich.

    Der Beitrag von BREamter hat mir allerdings zu bedenken gegeben. Ich werde dieses Jahr 28 und natürlich möchte ich irgendwann bald mal meine Ausbildung abschließen. Wenn ich das Ref mache, dann wäre ich wohl so mit 31/32 fertig. Mit dem Rechtspfleger erst später. Und natürlich steht ja auch irgendwann die Familienplanung an. Allerdings macht ja das eine Jahr den braten dann auch nicht mehr fett.

    Mir kommt es später vor allem auf einen sicheren, ordentlich bezahlten Job mit geregelten Arbeitszeiten an. Am liebsten wäre ich deswegen beim Staat angestellt, da dieser eben dies bietet. Nun habe ich immer gedacht, dass man auch ohne ein Prädikatsexamen beim Staat eine Anstellung als Verwaltungsjurist findet. War irgendwie so unbedacht und habe mich nie korrekt informiert, denn nun habe ich festgestellt, dass ich dafür wohl auch mindestens 7 Punkte in den Examina vorweisen muss. Das werde ich wohl nicht erreichen, ich bin schon froh, wenn es 4 werden. Das heißt, wenn ich in den Staatsdienst wollte, dann wäre der Rechtspfleger wohl doch die beste Wahl?

  • Liebe Christina, jetzt warte doch erst einmal ab. Vielleicht werden es dann doch die 7 Punkte, Panik ist da gar kein guter Ratgeber. Und wenn Du einen Plan B hast (Studium der Rechtspflege), dann kannst Du doch ganz gelassen und entspannt in Dein erstes Staatsexamen gehen. Oder :). Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hey Christina und willkommen im Forum,

    ich studiere an der HfR Schwetzingen, bzw bin in ein paar Tagen dann im Praxisjahr am AG.
    - Nach einem NC habe ich vor dem Studium auch schon vergeblich gesucht, es gibt einfach keinen. Ich selbst bin "nur" mit Fachhochschulreife gekommen, weshalb ich besonders Bammel hatte. Das war unbegründet, wie sich herausstellte. Die allermeisten von uns haben aber wie du Abi. Notentechnisch bist du im Rahmen denke ich, habe jetzt nicht viele nach ihrem Schnitt gefragt. Also mach dir mal nicht so viele Gedanken :)
    - Eine Kommilitonin hat sich in allen Bundesländern beworben, das hat bei ihr überhaupt nichts ausgemacht.
    - Wie die Chancen stehen kann ich dir leider nicht genau sagen. Habe mal gehört, bei uns am OLG KA hätten sie so etwa jeden 10. Bewerber genommen. Das ist aber jedes Jahr unterschiedlich. an anderen OLGs werden dann wiederum etwas mehr genommen und wenn du ohnehin vor hast, dich deutschlandweit zu bewerben, sind deine Chancen sicher gut.

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Liebe Christina, jetzt warte doch erst einmal ab. Vielleicht werden es dann doch die 7 Punkte, Panik ist da gar kein guter Ratgeber. Und wenn Du einen Plan B hast (Studium der Rechtspflege), dann kannst Du doch ganz gelassen und entspannt in Dein erstes Staatsexamen gehen. Oder :). Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

    Dem kann ich nur zustimmen. :daumenrau

    Und was Einstellungskriterien für Juristen bei Behörden angeht: Da ist z.Zt. hinsichtlich Noten alles von keiner Vorgabe bis zu zwei Prädikatsexamina zu finden. Mitunter wird in Ausschreibungen auch auf eine Mindestnote im Zweiten Staatsexamen abgestellt.

    Den Wunsch nach einem Wechsel von BaWü nach NRW kannst Du auch im Rahmen des Referendariats verwirklichen.

    "Ein Jahr Unterschied macht den Braten nicht fett" würde ich so nicht sagen. Ob Du in 3 Jahren mit A 13 als Justiziarin in eine Behörde oder in 4 Jahren mit A 9 zum Amtsgericht gehst, ist sowohl finanziell als auch inhaltlich ein erheblicher Unterschied.

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