Hallo,
ich fange nächste Woche mein Studium I in Schwetzingen an und bin vom OLG Karlsruhe eingestellt worden und gehöre somit zum Bezirk „Baden“.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Studienpraxis (Studienjahr 2) nur an einem Gericht in Baden absolvieren kann, oder ob aber die Möglichkeit besteht, hierfür an ein Gericht in einem anderen OLG-Bezirk (Württemberg; z.B. Stuttgart, Tübingen, etc.) zugeteilt zu werden?
Falls man den OLG-Bereich hierfür wechseln kann, frage ich mich ob man sich den Einsatzort bei seinem OLG wünschen kann.
Danke für jede Hilfe.