Kostenausgleichung Streitgenossen Baumbach

  • Hallo beisammen!

    Habe gerade (vertretungsweise) eine Kostenausgleichung vor mir. Stehe auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir jemand helfen??

    Kläger
    Klägervertreter

    Beklagte 1)
    Beklagte 2)
    Beklagte 3)
    Beklagte 4)
    Beklagtenvertreter 1)-3)

    Kostengrundentscheidung (verkürzt):

    Kläger trägt von den außerg. Kosten des Bekl 1) 1/3, von den.... des Bekl 2) 1/2, von den .... des Bekl 3) 2/3 sowie alle außerg. Kosten des Bekl. 4)

    BeklV beantragt 1.259,30 € + 239,27 € (Steuer) = 1.498,57 €
    Die Erhöhungsgebühr beträgt 181,80 €.

    Kann mir bitte jemand bei der Berechnung behilflich sein??

  • Wenn der Gegenstand der Vertretung des Beklagtenvertreters hinsichtlich der Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) identisch ist, würde ich die Kosten für diesen einfach auf die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) verteilen.

    Sollte der Gegenstand der Vertretung nur teilweise identisch sein, wird es komplizierter.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Der Gegenstand der Vertretung war identisch.

    Also teile ich den Betrag des KFA (1.498,57 €) durch 3??
    Von diesem Drittel dann jeweils die Anteile??
    Was mache ich mit der Erhöhungsgebühr?

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