Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Es liegt ein sehr komplexes gemeinschaftliches Testament vor mit mehreren Vor- und Nacherbschaften.
U.a. wurde Dauervollstreckung bezüglich einer Miterbin angeordnet. Der TV ist nun verstorben und es müsste ein neues TVZ erteilt werden.
Muss das alte TVZ, wie ein Erbschein, eingezogen werden?
Ich danke im Voraus für die Hilfe
Viele Grüße und ein schönes Wochenende