Einziehung Testamentsvollstreckerzeugnis

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Es liegt ein sehr komplexes gemeinschaftliches Testament vor mit mehreren Vor- und Nacherbschaften.
    U.a. wurde Dauervollstreckung bezüglich einer Miterbin angeordnet. Der TV ist nun verstorben und es müsste ein neues TVZ erteilt werden.
    Muss das alte TVZ, wie ein Erbschein, eingezogen werden?

    Ich danke im Voraus für die Hilfe :)

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende :)

  • Mit der Beendigung der Testamentsvollstreckung wird das Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 2368 BGB automatisch kraftlos. Eine Einziehung oder Kraftloserklärung wie beim Erbschein ist daher nicht erforderlich.


    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ja, das ist klar. Hier ist aber nicht die Testamentsvollstreckung an sich beendet, sondern nur der Testamentsvollstrecker verstorben und es soll ein neuer Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und der will auch ein neues Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen.

  • Aus dem (m.E. eindeutigen) Wortlaut des Gesetzes (§2368 BGB) ergibt sich, dass das Testamentsvollstreckerzeugnis mit Beendigung des Amtes des TV kraftlos wird. Das Amt des TV ist durch seinen Tod offensichtlich beendet. Auf den etw. Fortbestand der Testamentsvollstreckung kommt es nicht an.

  • Bei der Gelegenheit würde ich mich gerne mit einer Frage anschließen, die hier hin passt.

    Das Grundbuchamt fordert zur Löschung des TV Vermerks den Nachweis des Wegfalls der TV in der Form des 29 GBO. Dem "Wunsch" kommen unsere Richter regelmäßig mit dem Einzug des ES und der Neuerteilung ohne TV- Vermerk nach.
    Geht das auch anders?
    Welche Gebühren löst das aus?

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