Hallo,
vielleicht gibt es zu dem Thema schon einen Thread, ich habe aber leider keinen gefunden.
Wenn man im Rpfl.-Studium merkt, dass es einem nicht gefällt, man aber relativ gute Noten hat, man es einfach nur nicht mag, kann man dann abbrechen ohne die erhaltenen Bezüge zurück zahlen zu müssen? Oder muss man eine sonstige „Geldstrafe“ zahlen?
Ist es unterschiedlich von OLG zu OLG und wollen die wissen was man dann macht, bzw. wie sehr muss man sich rechtfertigen?
Danke!