Rückzahlung bei Abbruch

  • Hallo,
    vielleicht gibt es zu dem Thema schon einen Thread, ich habe aber leider keinen gefunden.

    Wenn man im Rpfl.-Studium merkt, dass es einem nicht gefällt, man aber relativ gute Noten hat, man es einfach nur nicht mag, kann man dann abbrechen ohne die erhaltenen Bezüge zurück zahlen zu müssen? Oder muss man eine sonstige „Geldstrafe“ zahlen?

    Ist es unterschiedlich von OLG zu OLG und wollen die wissen was man dann macht, bzw. wie sehr muss man sich rechtfertigen?

    Danke!

  • Du musst die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen (bis auf den Selbstbehalt von ca. 380 €/Monat). Dass dir das Studium nicht gefällt, dürfte kein ausreichender Grund sein, dass das Land von seiner Forderung absieht.

    Ich denke, es sind Ausnahmefälle, bei denen von der Rückforderung abgesehen wird (zB. wenn die Noten so schlecht sind, dass einem das OLG selbst rät, aufzuhören).

  • Du musst die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen (bis auf den Selbstbehalt von ca. 380 €/Monat). Dass dir das Studium nicht gefällt, dürfte kein ausreichender Grund sein, dass das Land von seiner Forderung absieht.

    Ich denke, es sind Ausnahmefälle, bei denen von der Rückforderung abgesehen wird (zB. wenn die Noten so schlecht sind, dass einem das OLG selbst rät, aufzuhören).

    gibt es da denn gar keine Chance? Finde das ziemlich krass, dass man das ganze Geld zurück zahlen muss.

  • Du musst die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen (bis auf den Selbstbehalt von ca. 380 €/Monat). Dass dir das Studium nicht gefällt, dürfte kein ausreichender Grund sein, dass das Land von seiner Forderung absieht.

    Ich denke, es sind Ausnahmefälle, bei denen von der Rückforderung abgesehen wird (zB. wenn die Noten so schlecht sind, dass einem das OLG selbst rät, aufzuhören).

    gibt es da denn gar keine Chance? Finde das ziemlich krass, dass man das ganze Geld zurück zahlen muss.

    Ich finde deine Einstellung krass. Du bist volljährig und hast dich auf die Bedingungen eingelassen.

  • Habe mal am Rande mitbekommen, dass es wohl einen gewissen Zeitraum in der Anfangsphase des Studiums gibt, in dem du noch gehen kannst, ohne was zurück zahlen zu müssen. Dabei handelt es sich um ein paar Monate, wie lange genau und ob es von OLG zu OLG Unterschiede gibt, kann ich dir leider nicht sagen - war für mich nie ein Thema. Wenn die Noten unter dem Mindestschnitt sind und sie dich deshalb entlassen, musste auch nichts zurück zahlen.
    Ansonsten wurde ja schon richtig geschrieben, dass sie auch von Rückforderungen absehen können, wenn sie auf dich zukommen und dir raten, zu kündigen.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Um es krass zu sagen: Du hast einem anderen den Platz weggenommen. Und wenn es dir einfach nicht gefällt hat dein Arbeitgeber ne Menge Geld in dich investiert. Für mich ist es verständlich, wenn er davon einen Teil zurückverlangt.

  • Du musst die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen (bis auf den Selbstbehalt von ca. 380 €/Monat). Dass dir das Studium nicht gefällt, dürfte kein ausreichender Grund sein, dass das Land von seiner Forderung absieht.

    Ich denke, es sind Ausnahmefälle, bei denen von der Rückforderung abgesehen wird (zB. wenn die Noten so schlecht sind, dass einem das OLG selbst rät, aufzuhören).

    gibt es da denn gar keine Chance? Finde das ziemlich krass, dass man das ganze Geld zurück zahlen muss.

    Du wurdest vorher darüber informiert.

  • Du musst die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen (bis auf den Selbstbehalt von ca. 380 €/Monat). Dass dir das Studium nicht gefällt, dürfte kein ausreichender Grund sein, dass das Land von seiner Forderung absieht.

    Ich denke, es sind Ausnahmefälle, bei denen von der Rückforderung abgesehen wird (zB. wenn die Noten so schlecht sind, dass einem das OLG selbst rät, aufzuhören).

    gibt es da denn gar keine Chance? Finde das ziemlich krass, dass man das ganze Geld zurück zahlen muss.

    Während des Studiums hat Dein Dienstherr keinerlei Nutzen von Dir, nur erhebliche Unkosten (Anwärterbezüge und Kosten des Studiums). Ich finde es nicht unbillig, wenn er nach Abbruch einen kleinen Teil seiner Ausgaben zurückhaben möchte.
    Eine Freundin von mir hat wegen sehr schlechter Leistungen gekündigt (die Entlassung war bereits angedroht). Auch von ihr wollte das OLG Geld haben.

  • Such doch einfach mal das Gespräch mit deiner personalverwaltenden Dienststelle bzw. deinem zuständigen OLG. Vielleicht können dir dort noch weitere Optionen aufgezeigt werden. Falls dir nur ein paar Abteilungen/Rechtsgebiete nicht gefallen muss es ja nicht zwangsläufig so sein, dass du nach dem Studium genau dort eingesetzt wirst.

    Du bist sicherlich nicht der/die Einzige mit solchen Gedanken..da ist es besser lieber vorher das Gespräch zu suchen und mit offenen Karten zu spielen.

  • Such doch einfach mal das Gespräch mit deiner personalverwaltenden Dienststelle bzw. deinem zuständigen OLG. Vielleicht können dir dort noch weitere Optionen aufgezeigt werden. Falls dir nur ein paar Abteilungen/Rechtsgebiete nicht gefallen muss es ja nicht zwangsläufig so sein, dass du nach dem Studium genau dort eingesetzt wirst.

    Die Threadstarterin beginnt nach eigenen Angaben ihr Studium erst jetzt im September. Es sind also wohl eher nur akute Zweifel (Lampenfieber?), wenn sie jetzt nach Möglichkeiten für Wechsel des OLG, Möglichkeiten eines parallelen universitären Studiums, Studienabbruch und immer so weiter fragt.
    Mein Rat an unsere künftige Kollegin daher: Ab in den nächsten guten Laden und eine große Packung Deines Lieblingstees kaufen. Dann abwarten - alles wird sich finden.

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