Rechtsnachfolge nachgewiesen?

  • Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

    Und zwar soll ich eine Rechtsnachfolgeklausel für ein Urteil erteilen. Der unterlegene Schuldner ist verstorben. Als Nachweis der Rechtsnachfolge wird mir ein Beschluss des Nachlassgerichts vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass eine zunächst angeordnete Nachlasspflegschaft aufgehoben wird, da nunmehr Frau xy Erbin ist.

    Reicht mir das als Nachweis? Die Kommentare, die ich zur Verfügung habe, sprechen von Erbschein oder eröffnetem notariellen Testament als Notwendigkeit

    Würdet ihr die Klausel so umschreiben?

  • Ist daraus zu erkennen, dass der Erbschein eventuell eingezogen wurde? Eben.

    Erbschein in Ausfertigung oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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