Erbauseinandersetzung mit Gleichstellungsgeld

  • Hallo!

    Folgender Sachverhalt hat mich heute ereilt:

    Betreuter ist in einer Erbengemeinschaft auf Ableben der Mutter. Es gibt noch eine Schwester. Der Vater ist zu ½ Miteigentümer am Haus, der Erbengemeinschaft gehört die andere Hälfte (gemäß Erbschein ist der Vater zu ½, Betreuter und Schwester zu je ¼ Erbe). Das Haus soll an die Schwester übertragen werden. Der Betreute soll im Gegenzug ein Gleichstellungsgeld in Höhe von 110.000 € erhalten. Der Vertrag wurde ohne Wissen des Betreuers beurkundet und bereits im Grundbuch vollzogen! Der Betreuer hat sich etwas gewundert, als das Geld auf dem Konto einging! Dummerweise besteht aber ein Einwilligungsvorbehalt. Der Betreuer will nachgenehmigen.

    Meine Überlegungen hierzu:
    Verkehrswert des Hauses: 275.000 €. Anteil des Vaters=206.250 €, Anteil der Kinder: je 34.375 €. Würde der Betreute erben (wenn der Vater verstirbt), würde er 137.500 € bekommen (unter Berücksichtigung des Pflichtteils 85.937,50 €). Den Pflichtteil würde er auf jeden Fall bekommen. Beim Erbe ist das fraglich, da der Vater schon jetzt angedroht hat, dass er im Fall einer Rückabwicklung seinen Anteil auf die Tochter überträgt und den Sohn enterbt. Kann man hier eine Schenkung herleiten? Die Schwester hat im Falle der gesetzlichen Erbfolge (nach dem Tod des Vaters) mehr als der Bruder erhalten. Aber ein Testament ist gleich mal aufgesetzt.

    Was meint ihr dazu?

    Viele Grüße
    Mini One

  • Ich hab das Problem nicht so ganz verstanden. Der Betreute soll doch einen Betrag von 110.000€ bekommen. Das übersteigt den angegebenen Verkehrswert (bzgl. des Anteils des Betreuten an der Erbengemeinschaft) wesentlich. Ist doch gut für den Betreuten.

    Was beim Erbfall des Vaters passiert ist m.E. erstmal irrelevant. Darauf hat der Betreute ohnehin keinen Einfluss. Der Vater kann den Betreuten auch dann noch enterben, wenn das Grundstück jetzt übertragen wird (es sei denn man würde einen Erbvertrag schließen).
    Der Vater kann auch der Schwester seinen Anteil am Grundstück schenken. Ggf. könnten dann Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen.

    Aber die Übertragung des hälftigen Eigentums der Vaters ist von der betreuungsgerichtlichen Genehmigung unabhängig. Der Betreute hat darauf keinen Einfluss und auch keinen Nachteil, wenn er nicht auf etw. Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet.

    Im Weiteren ist ungewiss, ob der Betreute den Vater überlebt und wie groß dessen Nachlasswert sein wird.

    Sofern nicht bereits geschehen, sollte man das GBA über die Unrichtigkeit des Grundbuches informieren um Erwerb kraft öffentlichen Glaubens vorzubeugen.

  • Der Erbauseinandersetzungsvertrag würde mich erstmal interessieren. Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, dass die 110.000,-€ nur als Gegenwert für den Anteil am Grundstück geflossen sind.

  • Der Erbauseinandersetzungsvertrag würde mich erstmal interessieren. Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, dass die 110.000,-€ nur als Gegenwert für den Anteil am Grundstück geflossen sind.


    Ja, das riecht danach, dass sich in der Urkunde ein gegenstädnlich beschränkter Pflichtteilsverzicht versteckt.

    Aber wie gesagt: Genehmigt man nicht, geht das Geld wieder zurück, es wird erneut die Erbauseinandersetzung beurkundet (Gegenleistung: 1/8 Hauswert), und der Vater überträgt dann seinen Anteil ohne Mitwirkung ders Betreuten und wartet das Ablaufen der Frist aus § 2325 BGB ab.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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