Hallo!
Folgender Sachverhalt hat mich heute ereilt:
Betreuter ist in einer Erbengemeinschaft auf Ableben der Mutter. Es gibt noch eine Schwester. Der Vater ist zu ½ Miteigentümer am Haus, der Erbengemeinschaft gehört die andere Hälfte (gemäß Erbschein ist der Vater zu ½, Betreuter und Schwester zu je ¼ Erbe). Das Haus soll an die Schwester übertragen werden. Der Betreute soll im Gegenzug ein Gleichstellungsgeld in Höhe von 110.000 € erhalten. Der Vertrag wurde ohne Wissen des Betreuers beurkundet und bereits im Grundbuch vollzogen! Der Betreuer hat sich etwas gewundert, als das Geld auf dem Konto einging! Dummerweise besteht aber ein Einwilligungsvorbehalt. Der Betreuer will nachgenehmigen.
Meine Überlegungen hierzu:
Verkehrswert des Hauses: 275.000 €. Anteil des Vaters=206.250 €, Anteil der Kinder: je 34.375 €. Würde der Betreute erben (wenn der Vater verstirbt), würde er 137.500 € bekommen (unter Berücksichtigung des Pflichtteils 85.937,50 €). Den Pflichtteil würde er auf jeden Fall bekommen. Beim Erbe ist das fraglich, da der Vater schon jetzt angedroht hat, dass er im Fall einer Rückabwicklung seinen Anteil auf die Tochter überträgt und den Sohn enterbt. Kann man hier eine Schenkung herleiten? Die Schwester hat im Falle der gesetzlichen Erbfolge (nach dem Tod des Vaters) mehr als der Bruder erhalten. Aber ein Testament ist gleich mal aufgesetzt.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Mini One