Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Auf Seite 6 unter Anspruch G des Entwurfs des PfüB steht:
"Wir sprechen hiermit die Kündigung des Bauparvertrages zum nächstmöglichen
Zeitpunkt aus."
Würdet ihr dies bemängeln? Hab schon überall gesucht aber nix passendes gefunden.
Zählt doch nicht zum Inhalt des PfüB.
Danke schon mal.