Hallo liebe Kolleg(inn)en,
ich habe hier folgende Sachverhalte:
Variante A:
Der Insolvenzverwalter hat im Jahre 2013 eineTabellenforderung geprüft und bestritten.
Das Verfahren läuft noch.
Nunmehr ist über das Vermögen des Tabellengläubigers ebensodas Insolvenzverfahren eröffnet worden, in dem der o. g. IV gleichsam zum IVbestellt wurde.
Er beantragt nun in dem ersten Verfahren die Bestellungeines Sonderinsolvenzverwalters zur Berichtigung/abschließenden Prüfung derbestrittenen Forderung.
Variante B:
Bereits zum Zeitpunkt der Forderungsprüfung bestand dieInteressenkollision, es wurde aber nicht erkannt.
Wie seht Dir die Rechtslage? Was kann man tun?
P.S. beide Varianten betreffen tatsächlich ein und derselbenInsolvenzverwalter …
Vielen Dank im Voraus,
Gruß, Vollstrecki