Vollstreckbare Teilausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde

  • Hallo in die Runde,

    mir liegt folgender Antrag vor: Ein Teilbetrag einer Grundschuld wurde abgetreten. Der neue Gläubiger wünscht die Erteilung einer Teilausfertigung der vollstr. Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde. Auf der ursprünglichen Ausfertigung soll die Vollstreckungsklausel nicht geändert werden, sondern nur die Einziehung in Höhe des abgetretenen Teilbetrages vorgenommen werden. Ich finde letzteres ungewöhnlich. Kann ich das so machen? :gruebel:

  • Die Einziehung ist doch die Änderung der ursprünglichen Klausel, oder was meinst du?

    Außerdem muss das, was du bei/nach Erteilen dieser Teilausfertigung an Folgearbeiten zu machen hast, doch nicht beantragt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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