Hallo in die Runde,
mir liegt folgender Antrag vor: Ein Teilbetrag einer Grundschuld wurde abgetreten. Der neue Gläubiger wünscht die Erteilung einer Teilausfertigung der vollstr. Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde. Auf der ursprünglichen Ausfertigung soll die Vollstreckungsklausel nicht geändert werden, sondern nur die Einziehung in Höhe des abgetretenen Teilbetrages vorgenommen werden. Ich finde letzteres ungewöhnlich. Kann ich das so machen?