Rückauflassungsvormerkung; nachträgliche Erweiterung

  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    A hat sein Grundstück im Jahre 2002 an seine beiden Kinder zu je 1/2 verschenkt. Nur bezüglich des Anteils des Sohnes wurde eine Rückauflassungsvormerkung für A eingetragen. Nunmehr wird eine Änderung/Ergänzung des damaligen Vertrags eingereicht. Die Verpflichtung zur Rückübertragung (wegen derselben Gründe) soll nunmehr auch hinsichtlich des Anteils der Tochter bestehen. Alle Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der Vormerkung auf dem gesamten Grundbesitz. Ich bin unsicher, ob diese Erweiterung auf das gesamte Grundstück als Änderung der ursprünglichen Eintragung in der Veränderungs-spalte eingetragen werden kann (Staudinger, § 883 Rn. 224).

    Was meint ihr dazu?

  • Hier wurde nunmehr ein neuer und eigenständiger Anspruch auf Rückübertragung gegen die Tochter hinsichtlich ihres 1/2 Miteigentumsanteils begründet. Dinglich zu sichern ist dieser Anspruch durch die Eintragung einer neuen Vormerkung auf dem 1/2 Anteil der Tochter!

  • :daumenrau [FONT=&amp]

    -> Kohler DNotZ 2011, 808, 829; OLG München NJW-RR 2014, 976, 978)

    Ist das mit dem "gesamten Grundstück" überhaupt so beabsichtigt? Wenn der Sohn in Konkurs fällt, muß also auch die Tochter ihren Anteil wieder hergeben? [/FONT]

    Ich lese das so, dass nunmehr das "gesamte Grundstück" (Anteil Sohn und Anteil Tochter) mit einer Rück-AV belastet ist. Aber jede von diesen sichert - wie schon gesagt - einen eigenen Anspruch gegen den Sohn bzw gegen die Tochter.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich würde nochmal nachfragen, ob die Vormerkung erweitert werden soll oder eine neue Vormerkung (nur lastend auf dem einem MEA) eingetragen soll. Die Formulierung ist derzeit wohl auslegungsbedürftig. Im Ergebnis kann die Erweiterung der Vormerkung nicht das Ziel sein, da verschiedene eigenständige Ansprüche vorliegen, die jeweils mit einer eigenständigen Vormerkung abzusichern sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!