Guten Morgen liebe Kollegen,
A hat sein Grundstück im Jahre 2002 an seine beiden Kinder zu je 1/2 verschenkt. Nur bezüglich des Anteils des Sohnes wurde eine Rückauflassungsvormerkung für A eingetragen. Nunmehr wird eine Änderung/Ergänzung des damaligen Vertrags eingereicht. Die Verpflichtung zur Rückübertragung (wegen derselben Gründe) soll nunmehr auch hinsichtlich des Anteils der Tochter bestehen. Alle Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der Vormerkung auf dem gesamten Grundbesitz. Ich bin unsicher, ob diese Erweiterung auf das gesamte Grundstück als Änderung der ursprünglichen Eintragung in der Veränderungs-spalte eingetragen werden kann (Staudinger, § 883 Rn. 224).
Was meint ihr dazu?