Vermögensabschöpfung: Einziehung,Adhäsionsentscheidung u. Bewährungsauflage i. Urteil

  • Hat jemand schon mal Erfahrung mit folgendem Sachverhalt gemacht?

    Das Strafurteil spricht aus
    - eine Bewährungstrafe
    - die Einziehung von Wertersatz
    - im Adhäsionsverfahren zugunsten d. Geschädigten dieselbe Summe wie bei der Einziehung
    Zusätzlich wird im Bewährungsbeschluss die Auflage gemacht, die Schuld beim Geschädigten in Raten zu begleichen (allerdings würde das angesichts der Forderungshöhe 12,5 Jahre dauern...)

    Jetzt habe ich eine Wertersatzeinziehung, die ich eigentlich beim Verurteilten beitreiben müsste, also auf die Rechnung setzen müsste.
    Andererseits besitzt der Geschädigte aus dem Adhäsionsverfahren einen eigenen Titel.
    Und darüber hinaus zahlt der Verurteilte aus der Bewährungsauflage monatliche Rückzahlungen.


    Sollte ich dem Geschädigten vielleicht mitteilen, dass ich momentan abwarte, wie die Teilzahlungen weitergehen und den Wertersatzbetrag noch nicht auf die Rechnung setzen???

  • Wie wird wird in der Praxis denn verfahren, wenn statt der Ratenzahlung an den Geschädigten eine Ratenzahlung hinsichtlich der Einziehung bewilligt wurde, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse auch über 12,5 Jahre laufen würde?
    Wird bei nur einem Geschädigten jeder gezahlte Betrag weitergeleitet, oder wird mit der Weiterleitung bis zur vollständigen Zahlung gewartet?
    Passt die vom Gericht bewilligte Ratenhöhe oder müssten die Raten höher sein?

  • Danke für die Meinungen.

    Ich habe den Einziehungsbetrag in der Kostenrechnung ggü. d. Verurteilten angesetzt, woraufhin ein Antrag einging, den Betrag vorläufig nicht zu vollstrecken. Nachdem das Gericht vor der Entscheidung die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde zu hören hat, habe ich die Sache gleich dem Ermittlungsstaatsanwalt zugeleitet, der einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt hat.

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