Hallo,
ist die Bestellung eines Ersatzvormundes möglich ?
Ich weiß aus dem Betreuungsrecht, dass die Bestellung eines Ersatzbetreuers nur für einen konkreten Fall zulässig ist.
Hallo,
ist die Bestellung eines Ersatzvormundes möglich ?
Ich weiß aus dem Betreuungsrecht, dass die Bestellung eines Ersatzbetreuers nur für einen konkreten Fall zulässig ist.
Hier an unserem AG ist das bei Vereinsbetreuern und Vormündern bei Bestellung gang und gäbe (bin froh, dass ich andere Abteilungen mache, man denke nur an die ganzen Änderungsbeschlüsse, die da kommen können). Da werden sogar direkt Ersatz und 2. Ersatz bestellt.
Ich halte das bei beiden Fällen für nicht korrekt, solange das abstrakt geschieht.
Wenn natürlich ein konkreter Verhinderungsfall besteht, dann ists klar.
Das OLG Nürnberg, 7 WF 493/17 hält die Einsetzung eines Ersatzvormunds auch ohne konkreten Anlass für zulässig.
im Gesetz ist kein Vertreter/ Ersatzvormund vorgesehen
bei elterlicher Sorge gibt es ja auch keinen Vertreter
im Gesetz ist kein Vertreter/ Ersatzvormund vorgesehen
bei elterlicher Sorge gibt es ja auch keinen Vertreter
... aber gesetzliche Möglichkeiten für den Fall einer (längeren) Verhinderung der sorgeberechtigten Eltern(-teile).
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