Zuschuss für ein PKW für den Betreuer

  • Hallo zusammen,

    im vorliegenden Fall fragt der Betreuer (Onkel der Betreuten) an, ob er sich einen Zuschuss von dem Konto seiner Nichte nehmen könne, da er ein neues Auto benötige. Nach seinen Angaben brauche er dieses nur für den wöchentlichen Besuch und Transport seiner Nichte.

    Das Vermögen der Betroffenen liegt etwas unter dem Schonbetrag.

    Wie seht ihr das? Kann er oder kann er nicht? Ich tendiere eher zu nein...

  • Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um ein Darlehen welches nach § 1811 BGB zu genehmigen wäre, d.h. grundsätzlich wäre es möglich. Es müsste gem. § 1806 BGB eine Zinszahlung ausgemacht werden. Ich würde mich auch von der Zahlungsfähigkeit des Onkels überzeugen. Und er kann ja nicht mit sich selber den Darlehensvertrag abschließen, deswegen wäre ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen.

  • Beitrag aus der Betreuerszene:

    Der Onkel hat aber nicht vor, das an die Nichte zurückzuzahlen. Er sieht es als Beteiligung an, weil er sie ja auch immer fährt etc.
    Also ein Darlehen wäre es danach nicht..

    Das objektive Interesse der Betreuten ist der Transport von A nach B.
    Vom (Teil-) Kaufpreis eines Autos ließen sich viele Taxifahrten bezahlen.
    Die regelmäßige Aufgabe des Betreuers ist nicht die Fahrt, sondern die Organisation derselben.
    Ich chauffiere auch manchmal aus Mangel an Alternativen - aber eher selten.

    Wenn der Onkel als Privatperson als seine Nichte kutschieren möchte, so steht ihm das natürlich frei,
    dies mit seinem KFZ zu tun. Wenn die Nichte ihm Spritgeld geben möchte, dann kann sie auch das tun. Hat aber beides nichts mit dem Betreueramt zu tun und öffnet ggf. einem Missbrauch Tür und Tor.

    Ein objektives Interesse der Betreuten an einem neuen Auto des Betreuers ist eher fraglich.
    Da wäre mal spannend zu wissen, was die Betreute eigentlich dazu sagt.

  • Auslagenersatz für gefahrene Kilometer aus Staatskasse? Oder beantragt er schon die Aufwendungspauschale?

  • Hallo zusammen,

    im vorliegenden Fall fragt der Betreuer (Onkel der Betreuten) an, ob er sich einen Zuschuss von dem Konto seiner Nichte nehmen könne, da er ein neues Auto benötige. Nach seinen Angaben brauche er dieses nur für den wöchentlichen Besuch und Transport seiner Nichte.

    Das Vermögen der Betroffenen liegt etwas unter dem Schonbetrag.

    Wie seht ihr das? Kann er oder kann er nicht? Ich tendiere eher zu nein...

    Ohne wenn und aber: Nein, es geht nicht.

  • Sehe ich auch so - möglich wäre hier lediglich eine Abwicklung im Wege eines Darlehens. Aber da keine Rückzahlung oder gar Verzinsung erfolgen kann oder soll, wird der Weg auch nicht gangbar sein.
    Von daher klar von meiner Seite - Nein.

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