Liebes Forum,
folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch ist in Abt. III Nr. 1 eine Buch-Grundschuld für Gläubiger xy eingetragen.
Ich habe nun einen Antrag eines RA vorliegen, der mir einen Pfüb vorlegt, wonach die angeblichen Ansprüche des Schuldners (Eigentümers) gegen die Drittschuldner (Gläubiger der Grundschuld) auf Rückgewähr, Verzicht oder Aufhebung der eingetragenen Grundschuld, gepfändet wird.
Der RA beantragt nun, die Pfändung dieser Ansprüche im Grundbuch zu verlautbaren.
Ich bin mir nicht sicher, ob das eintragungsfähig ist oder stehe ich aufm Schlauch? Wenn doch, bitte ich um Hilfe.
Es handelt sich ja nicht um die Pfändung der Grundschuld an sich, sondern um eventuelle Ansprüche. Wie soll ich das eintragen?
Ich danke euch vorab.